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   LG Kleve, 16.08.2016 - 4 OH 7/16   

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https://dejure.org/2016,37645
LG Kleve, 16.08.2016 - 4 OH 7/16 (https://dejure.org/2016,37645)
LG Kleve, Entscheidung vom 16.08.2016 - 4 OH 7/16 (https://dejure.org/2016,37645)
LG Kleve, Entscheidung vom 16. August 2016 - 4 OH 7/16 (https://dejure.org/2016,37645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ehevertrag; zukünftiges Vermögen; Notarkostenberechnung; Geschäftswert; Verfahrensbevollmächtigter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als zukünftiges Vermögen eines Ehegatten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 09.02.2015 - 2 W 17/15

    Geschäftswert Notarkosten - Gewichtung der Angaben der Kaufvertragsparteien

    Auszug aus LG Kleve, 16.08.2016 - 4 OH 7/16
    Da den Wertangaben der Urkundsbeteiligten gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 2 GNotKG großes Gewicht zukommt, können diese Werte regelmäßig zugrundegelegt werden, wenn keine davon abweichenden Aspekte ersichtlich sind (Tiedtke, DNotZ 2016, 576 m.V.a. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2015, Az.: 2 W 17/15, zitiert nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 11.10.1989 - 3 W 118/89
    Auszug aus LG Kleve, 16.08.2016 - 4 OH 7/16
    Die Beteiligten haben nach den vom Antragsgegner vorgenommenen (formalen) Rechnungskorrekturen die Rechnung in der Fassung nach ihrer Berichtigung zum Verfahrensgegenstande gemacht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.1989, Az.: 3 W 118/89, zitiert nach Juris; LeipzigerKomm/Wudy, GNotKG, 1. Aufl. 2013, § 128, Rn. 70 m.w.N.).
  • LG Kleve, 25.08.2014 - 4 OH 2/14

    Notarkosten; Notarkostenrechnung; Notarkostenprüfungsantrag; Aufrechnung;

    Auszug aus LG Kleve, 16.08.2016 - 4 OH 7/16
    Die Richtigkeit der angesetzten Auslagen, die Ermittlung des angesetzten Geschäftswertes im Übrigen und die aus dem Geschäftswert vorgenommene Gebührenberechnung wird von dem Antragsteller nicht beanstandet, so dass insoweit eine Prüfung weder geboten, noch zulässig ist (vgl. Korinthenberg/ Lappe/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl. 2010, § 156, Rn. 58; LG Kleve, Beschluss vom 25.08.2014, Az.: 4 OH 2/14 = BeckRS 2014, 20012).
  • LG Leipzig, 26.07.2016 - 2 OH 72/15

    Notarkosten für Unterschriftsbeglaubigung unter Löschungsbewilligung

    LG Kleve - Az.: 4 OH 7/16 - Beschluss vom 16.08.2016 Der Antrag wird zurückgewiesen.
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