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   LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21   

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https://dejure.org/2021,36438
LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21 (https://dejure.org/2021,36438)
LG Kleve, Entscheidung vom 17.05.2021 - 3 O 6/21 (https://dejure.org/2021,36438)
LG Kleve, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 3 O 6/21 (https://dejure.org/2021,36438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Audi-Abgasskandal: Audi AG zu Schadenersatzpflicht für Audi A6 Avant 3.0 TDI verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Derjenige, der eine solche Entscheidung trifft, muss auch mit einer gewichtigen Funktion und mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Sie hätte demnach durch konkreten Tatsachenvortrag Umstände vortragen müssen, die gegen eine Kenntnis ihres Vorstands oder sonstiger Vertreter i.S.d. § 31 BGB sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Der Kläger muss sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung, die auch für einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB gelten (BGH, Urteil v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19), die aus dem Fahrzeug gezogenen Nutzungen anrechnen lassen.

    Der Schuldner kann aber nur dann in Verzug geraten, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Gegenleistung ordnungsgemäß anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Der Schuldner kann nur dann in Verzug geraten, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Gegenleistung ordnungsgemäß anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 18 U 58/18

    Unzulässige Abschalteinrichtung: Hersteller muss Dieselfahrzeuge zurücknehmen

    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Darüber hinaus droht den Käufern eines mit einer derart erschlichenen EG-Typengenehmigung versehenen Fahrzeugs die Stilllegung desselben und damit ein erheblicher Schaden, der nicht in einem geringeren Marktwert, sondern in der Belastung mit der ungewollten Verbindlichkeit liegt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18).

    Bereits die Lebenserfahrung spricht dafür, dass ein Käufer eines Kfz von diesem Kauf Abstand nehmen würde, wäre ihm bekannt, dass das Fahrzeug die formal bestehende EG-Typengenehmigung gar nicht hätte erhalten dürfen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18).

    Derjenige, der eine solche Entscheidung trifft, muss auch mit einer gewichtigen Funktion und mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Die zu erwartende Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199).

  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller

    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Während er im vorgerichtlichen Schreiben gar keine Erklärung zur Anrechnung einer Nutzungsentschädigung machte, erfolgte diese Erklärung in der Klage selbst auf Basis einer mit 400.000 km deutlich überhöht angesetzten erwarteten Gesamtlaufleistung (vgl. BGH Urt. v. 23.03.2021 - VI ZR 3/20 - VersR 2021, 721) und zudem auf Basis einer nach dem zuletzt mitgeteilten Kilometerstand nicht nachvollziehbaren Angabe eines aktuellen Kilometerstands zum Klagezeitpunkt.
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Die sittenwidrige Schädigung ist nach Auffassung des Gerichts auch kausal für die Kaufentscheidung des Klägers gewesen, denn es ist anerkannt, dass es bei täuschendem (bzw. manipulativem) Verhalten für die Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung ausreichend ist, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten und nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung gehabt haben können (vgl. etwa BGH Urt. v. 12.05.1995 - V ZR 34/94 - in NJW 1995, 2361 zu § 123 BGB).
  • OLG Oldenburg, 05.12.2018 - 14 U 60/18

    Rechte eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Käufers eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Der Kläger kann nicht näher dazu vortragen, wie die Beklagte intern organisiert, in welcher Organisationseinheit der Beklagten die Entscheidung für die Entwicklung und/oder den Einsatz der Software gefallen ist und bis zu welcher "höheren Ebene" diese Entscheidung wann "weiterkommuniziert" wurde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/14 - MDR 2019, 548, 549).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Die zu erwartende Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199).
  • BGH, 02.04.1987 - IX ZR 68/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung einer

    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Für die Annahme einer ernsthaften und endgültigen Ablehnung der Schadensersatzforderung genügt es, wenn der Schädiger sich während des Rechtsstreits mit dem Geschädigten beharrlich auf den Standpunkt stellt, seine Haftung bestehe schon dem Grund nach nicht (BGH, Urteil vom 02.04.1987, IX ZR 68/86).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 14 U 60/14
    Auszug aus LG Kleve, 17.05.2021 - 3 O 6/21
    Der Kläger kann nicht näher dazu vortragen, wie die Beklagte intern organisiert, in welcher Organisationseinheit der Beklagten die Entscheidung für die Entwicklung und/oder den Einsatz der Software gefallen ist und bis zu welcher "höheren Ebene" diese Entscheidung wann "weiterkommuniziert" wurde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/14 - MDR 2019, 548, 549).
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