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   LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13   

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https://dejure.org/2013,31929
LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13 (https://dejure.org/2013,31929)
LG Kleve, Entscheidung vom 17.06.2013 - 4 T 58/13 (https://dejure.org/2013,31929)
LG Kleve, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 4 T 58/13 (https://dejure.org/2013,31929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Umwandlung einer Betreuung in eine Berufsbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13
    Diese potentielle Missbrauchsgefahr wird auch nicht durch die Möglichkeit einer Entlassung des Betreuers beseitigt (a.A. BayObLG NJW-RR 2001, 943).

    Eine nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit der zuvor ehrenamtlich geführten Betreuung ist grundsätzlich auch dann nicht möglich, wenn der Betreuer erst im Verlaufe des Betreuungsverfahrens die Anforderungen eines Berufsbetreuers erfüllt (a.A. BayObLG NJW-RR 2001, 943).

  • OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07

    Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem

    Auszug aus LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13
    Auch die vom OLG Naumburg (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2008, Az.: 4 WF 123/07 = FamRZ 2009, 370; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.01.2011, Az.: 2 Wx 17/10 = FamRZ 2011, 1252) entschiedenen Fälle betreffen Sachlagen, bei denen das Gericht einen Berufspfleger bestellen wollte und lediglich die Berufsmäßigkeit nicht ausdrücklich festgestellt hatte.
  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

    Auszug aus LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13
    Auch die vom OLG Naumburg (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2008, Az.: 4 WF 123/07 = FamRZ 2009, 370; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.01.2011, Az.: 2 Wx 17/10 = FamRZ 2011, 1252) entschiedenen Fälle betreffen Sachlagen, bei denen das Gericht einen Berufspfleger bestellen wollte und lediglich die Berufsmäßigkeit nicht ausdrücklich festgestellt hatte.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    Auszug aus LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13
    Die nachträgliche Umwandlung einer bestehenden ehrenamtlichen Betreuung in eine Berufsbetreuung ist grundsätzlich unzulässig (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1 VBVG Rn. 8; zweifelnd Jürgens/Jürgens, BetreuungsR, 4. Aufl. 2010, § 1 VBVG Rn. 8, 9; a.A. MünchKomm/Wagenitz, BGB. 6. Aufl. 2012, § 1836 Rn. 6; offengelassen OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2012, Az.: 11 Wx 17/11, Juris-Rn. 10 = BtPrax 2012, 166).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Auszug aus LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13
    Dem steht nicht entgegen, dass eine nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuung möglich ist, wenn das Betreuungsgericht bei der Bestellung "versäumt" hat, dies festzustellen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 145, 148).
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Auszug aus LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13
    Das Betreuungsgericht hat bei der Auswahl der Person des Betreuers umfassend abzuwägen und dabei diverse Auswahlkriterien zu berücksichtigen, insbesondere den in § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB angeordneten grundsätzlichen Nachrang der Bestellung eines Berufsbetreuers (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 3436, 3437).
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