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   LG Kleve, 18.05.2016 - 2 O 300/15   

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https://dejure.org/2016,56494
LG Kleve, 18.05.2016 - 2 O 300/15 (https://dejure.org/2016,56494)
LG Kleve, Entscheidung vom 18.05.2016 - 2 O 300/15 (https://dejure.org/2016,56494)
LG Kleve, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 2 O 300/15 (https://dejure.org/2016,56494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Jahresabrechnung anhand von Schätzungen durch den Stromanbieter; Bestehen der Forderung des Energieversorgers trotz Beruhens der Jahresabschlussrechnungen auf einer unzulässigen Verbrauchsschätzung

  • RA Kotz

    Gaslieferungsvertrag - unzulässige Verbrauchsschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.01.2007 - 19 U 98/06

    Keine kurze Verjährung nach § 21 Abs. 2 AVBEltV bei nachträglicher

    Auszug aus LG Kleve, 18.05.2016 - 2 O 300/15
    Wenn die Voraussetzungen für eine Schätzung nicht vorgelegen haben, ist der Kunde zwar berechtigt, die Unzulässigkeit der Schätzung geltend zu machen; ein eventueller Verstoß des Energieversorgers hat dabei jedoch keine Sanktionswirkungen zur Folge (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - Az. 19 U 98/06, zitiert nach juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009 - Az. 3 U 28/08, zitiert nach juris, Rn. 48).

    Wenn der Verbrauch für einen oder mehrere Abrechnungszeiträume geschätzt wird, kann der Grundversorger eine Nachberechnung vornehmen, wenn sich bei einer späteren Ablesung herausstellt, dass die Schätzung zu niedrig war; dabei kommt es nicht darauf an, ob die Schätzung zulässig oder unzulässig war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - Az. 19 U 98/06, zitiert nach juris, Rn. 5 zur alten AVBEltV; Morell , NADV/GasGVV, 2. Auflage, 2009, § 11 GasGVV Rn. 10).

    Eine zunächst (z.B. aufgrund von Schätzung) fehlerhafte Abrechnung entfaltet keine Bindungswirkung und lässt die Forderung dem Grunde und der Höhe nach unberührt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - Az. 19 U 98/06, zitiert nach juris, Rn. 4).

    Gegenüber diesem Nachberechnungsanspruch kann sich ein Kunde nicht auf die Ausschlussfrist des § 18 Abs. 2 GasGVV berufen, da es sich bei einer zu niedrig angesetzten Schätzung nicht um einen Berechnungsfehler i.S.d. Vorschrift handelt (vgl. zur entsprechenden Regelung des § 21 Abs. 2 AVBEltV, welcher bis zum 07.11.2006 in Kraft war: OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - Az. 19 U 98/06, zitiert nach juris, Rn. 5 f.; Morell , a.a.O., § 11 GasGVV Rn. 10).

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 243/12

    Energieversorgungsvertrag: Rechtsfolgen einer unzulässigen Verbrauchsschätzung

    Auszug aus LG Kleve, 18.05.2016 - 2 O 300/15
    Das Energieunternehmen muss in Fällen, in denen es mangels Ablesung den Jahresverbrauch nicht belegen kann, den seinen Schlussrechnungen zugrunde gelegten Verbrauch der Kunden gemäß §§ 286, 287 ZPO zur Überzeugung des Gerichts nachweisen (vgl. Verweis auf BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. VIII ZR 243/12, zitiert nach juris, Rn. 13).

    Auch wenn die Jahresabschlussrechnungen auf einer Verbrauchsschätzung, zu der der Energieversorger nicht berechtigt war, beruhen, besteht die Forderung des Energieversorgers (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. VIII ZR 243/12, zitiert nach juris, Rn. 13).

  • LG Duisburg, 13.08.1992 - 2 S 107/92

    Berechnung der Kosten für die Wasserlieferung bei fehlender Ablesung des

    Auszug aus LG Kleve, 18.05.2016 - 2 O 300/15
    In jedem Fall hat der Grundversorgung einen Anspruch auf Bezahlung des tatsächlichen Verbrauchs, so dass dem Kunden die Differenz zwischen einem geschätzten Verbrauch in Rechnung gestellt werden kann (vgl. LG Duisburg, BeckRS 2004, 11192; vgl. Morell , a.a.O., § 11 GasGVV Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08

    Nachberechnung von Stromlieferungen aufgrund von Schätzungen

    Auszug aus LG Kleve, 18.05.2016 - 2 O 300/15
    Wenn die Voraussetzungen für eine Schätzung nicht vorgelegen haben, ist der Kunde zwar berechtigt, die Unzulässigkeit der Schätzung geltend zu machen; ein eventueller Verstoß des Energieversorgers hat dabei jedoch keine Sanktionswirkungen zur Folge (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - Az. 19 U 98/06, zitiert nach juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009 - Az. 3 U 28/08, zitiert nach juris, Rn. 48).
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