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   LG Kleve, 19.03.2014 - 4 T 218/13   

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https://dejure.org/2014,6570
LG Kleve, 19.03.2014 - 4 T 218/13 (https://dejure.org/2014,6570)
LG Kleve, Entscheidung vom 19.03.2014 - 4 T 218/13 (https://dejure.org/2014,6570)
LG Kleve, Entscheidung vom 19. März 2014 - 4 T 218/13 (https://dejure.org/2014,6570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermittlung des Vermögens von Amts wegen, Mitwirkungspflicht der Beteiligten, mutwillige Vermögensminderung kann der Staatskasse nicht entgegen gehalten werden. Vermögen aus einer angesparten OEG-Opferrente ist zur Zahlung der Betreuungskosten einzusetzen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ermittlung des Vermögens von Amts wegen, Mitwirkungspflicht der Beteiligten, mutwillige Vermögensminderung kann der Staatskasse nicht entgegen gehalten werden. ; Vermögen aus einer angesparten OEG-Opferrente ist zur Zahlung der Betreuungskosten einzusetzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Vermögens eines Betroffenen gem. §§ 292 Abs. 1, 168 FamFG von Amts wegen mit einer Mitwirkungspflicht des Betreuers bzw. des ehemals betreuten Betroffenen; Pflicht zum Einsetzen von Vermögen aus einer angesparten OEG-Opferrente zur Zahlung der Kosten des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermögen aus einer angesparten OEG-Opferrente zur Zahlung der Betreuungskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitwirkungspflicht des Betreuten zur Ermittlung seines Vermögens und seiner Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitwirkungspflicht des Betreuten zur Ermittlung seines Vermögens und seiner Leistungsfähigkeit

Verfahrensgang

  • AG Geldern - 10 XVII S 176/09
  • LG Kleve, 19.03.2014 - 4 T 218/13

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1943
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kleve, 23.01.2017 - 4 T 515/16

    Betreuer; Betreuervergütung; Regress; Staatskasse; Verjährung; Hemmung; Erlass;

    Da er dennoch nicht mitgewirkt hat, kann mangels entgegenstehender Anhaltspunkte von der Leistungsfähigkeit ausgegangen werden (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 19.03.2014, Az.: 4 T 218/13, Juris-Rn. 7, 8).
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