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   LG Kleve, 23.09.2005 - 8 O 11/05   

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https://dejure.org/2005,8320
LG Kleve, 23.09.2005 - 8 O 11/05 (https://dejure.org/2005,8320)
LG Kleve, Entscheidung vom 23.09.2005 - 8 O 11/05 (https://dejure.org/2005,8320)
LG Kleve, Entscheidung vom 23. September 2005 - 8 O 11/05 (https://dejure.org/2005,8320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der gerichtlichen Beitreibung von Forderungen durch die Kreishandwerkerschaft; Geltung der Beschränkungen durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) für eine Kreishandwerkerschaft; Beantragung von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden sowie Erteilung von ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 62/89

    Kreishandwerkerschaft I

    Auszug aus LG Kleve, 23.09.2005 - 8 O 11/05
    Sie umfasst vielmehr auch das Recht zur Einziehung von Forderungen (BVerwG DVBl 1957, 62, BGH NVwZ 1991, 278); so ausdrücklich für den Fall "außergerichtlicher" Inkassotätigkeit der Kreishandwerkerschaften BGH GRUR 1991, 53 m.w.N.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. März 2000 betreffend die Besorgung von Rechtsangelegenheiten der Gemeinden durch den Landkreis unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die vorangegangene Entscheidung zur Kreishandwerkerschaft (BGH GRUR 1991, 53) erkannt, dass die erlaubnisfreie Betreuung eines Ratsuchenden durch eine hierfür zuständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, soweit sie nach dem Rechtsberatungsgesetz zulässig ist, auch eine etwaige Prozessvertretung einschließt (BGHZ 144, 68 = AnwBl 2001, 66 = DRSp Nr. 2000/4765).

  • VGH Hessen, 18.05.1990 - 8 TH 362/90

    Nachbarschützender Charakter des GastG § 4 Abs 1 Nr 3; Beurteilungszeitpunkt für

    Auszug aus LG Kleve, 23.09.2005 - 8 O 11/05
    Sie umfasst vielmehr auch das Recht zur Einziehung von Forderungen (BVerwG DVBl 1957, 62, BGH NVwZ 1991, 278); so ausdrücklich für den Fall "außergerichtlicher" Inkassotätigkeit der Kreishandwerkerschaften BGH GRUR 1991, 53 m.w.N.
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus LG Kleve, 23.09.2005 - 8 O 11/05
    Zweck des Rechtsberatungsgesetzes ist es auch, den Rechtsanwaltsstand zu schützen (BGHZ 15, 315), um die flächendeckende professionelle Rechtsberatung sicherzustellen.
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97

    Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

    Auszug aus LG Kleve, 23.09.2005 - 8 O 11/05
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. März 2000 betreffend die Besorgung von Rechtsangelegenheiten der Gemeinden durch den Landkreis unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die vorangegangene Entscheidung zur Kreishandwerkerschaft (BGH GRUR 1991, 53) erkannt, dass die erlaubnisfreie Betreuung eines Ratsuchenden durch eine hierfür zuständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, soweit sie nach dem Rechtsberatungsgesetz zulässig ist, auch eine etwaige Prozessvertretung einschließt (BGHZ 144, 68 = AnwBl 2001, 66 = DRSp Nr. 2000/4765).
  • OLG Bamberg, 07.07.1999 - 3 U 188/98

    Zulässigkeit einer Vertretung der Mitglieder einer Handelskammer im gerichtlichen

    Auszug aus LG Kleve, 23.09.2005 - 8 O 11/05
    Die Kläger stützen die Klage auf die vom Oberlandesgericht Bamberg im Urteil 3 U 188/98 (Rechtsanwaltsverein X e.V. ./. Handwerkskammer Unterfranken) vertretene Rechtsansicht, eine Handwerkskammer könne wegen Verstoßes gegen § 79 ZPO ihre Mitglieder im gerichtlichen Mahnverfahren nicht vertreten.
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 160/06

    Umfang der Rechtsbetreuungsbefugnis einer Kreishandwerkerschaft

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Kleve GewArch 2006, 167).
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