Rechtsprechung
   LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18, 120 Qs - 305 Js 87/16 - 45/18   

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https://dejure.org/2018,33345
LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18, 120 Qs - 305 Js 87/16 - 45/18 (https://dejure.org/2018,33345)
LG Kleve, Entscheidung vom 24.08.2018 - 120 Qs 45/18, 120 Qs - 305 Js 87/16 - 45/18 (https://dejure.org/2018,33345)
LG Kleve, Entscheidung vom 24. August 2018 - 120 Qs 45/18, 120 Qs - 305 Js 87/16 - 45/18 (https://dejure.org/2018,33345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ordnungsgemäße Ladung eines dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagtenzum Hauptverhandlungstermin. Erlass eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPo soweit eines Europäischen Haftbefehls ohne vorherige Warnung des Angeklagten.

  • strafrechtsiegen.de

    Anforderungen an ordnungsgemäße Ladung zum Hauptverhandlungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18
    Ob daraus abzuleiten ist, dass eine mit der beschriebenen Warnung verbundene Ladung an in Ausland wohnende Angeklagte ausnahmslos als unwirksam anzusehen ist (so wohl die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05) oder im Anschluss eine im Vordringen begriffene Rechtsprechung die Warnung der Wirksamkeit der Ladung jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn sie den eindeutig einschränkenden Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 -, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Auf diese Möglichkeit hat bereits die von der Verteidigung zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05 -, abgedruckt unter NStZ-RR 2006, 22, hingewiesen und in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht, wenn sich aus dem gesamten Verhalten des Beschuldigten ergibt, dass er nicht bereit ist, am Strafverfahren so weit mitzuwirken, wie er hierzu verpflichtet ist (nähere Ausführungen dazu in einem weiteren Beschluss des OLG Köln vom 07.08.2002 - 2 Ws 358/02 -, abgedruckt unter NStZ 2003, 219).

    Dahinstehen kann dabei, ob dies schon daraus folgt, dass die für den Erlass eines neuen Haftbefehls bestehende Erstzuständigkeit des Amtsgerichts umgangen würde (so OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22, 23; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 89, 90), weil das Beschwerdegericht grundsätzlich alle in der Sache erforderlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat (vgl. § 309 Abs. 2 StPO).

  • OLG Hamm, 14.10.2008 - 3 Ws 357/08

    Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung

    Auszug aus LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18
    Dahinstehen kann dabei, ob dies schon daraus folgt, dass die für den Erlass eines neuen Haftbefehls bestehende Erstzuständigkeit des Amtsgerichts umgangen würde (so OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22, 23; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 89, 90), weil das Beschwerdegericht grundsätzlich alle in der Sache erforderlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat (vgl. § 309 Abs. 2 StPO).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02

    Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine

    Auszug aus LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18
    Auf diese Möglichkeit hat bereits die von der Verteidigung zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05 -, abgedruckt unter NStZ-RR 2006, 22, hingewiesen und in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht, wenn sich aus dem gesamten Verhalten des Beschuldigten ergibt, dass er nicht bereit ist, am Strafverfahren so weit mitzuwirken, wie er hierzu verpflichtet ist (nähere Ausführungen dazu in einem weiteren Beschluss des OLG Köln vom 07.08.2002 - 2 Ws 358/02 -, abgedruckt unter NStZ 2003, 219).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf

    Auszug aus LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18
    Ob daraus abzuleiten ist, dass eine mit der beschriebenen Warnung verbundene Ladung an in Ausland wohnende Angeklagte ausnahmslos als unwirksam anzusehen ist (so wohl die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05) oder im Anschluss eine im Vordringen begriffene Rechtsprechung die Warnung der Wirksamkeit der Ladung jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn sie den eindeutig einschränkenden Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 -, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • KG, 04.09.2023 - 2 Ws 93/23

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland lebenden

    Anders als das Landgericht Kleve in seiner von der Verteidigung herangezogenen Entscheidung (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 24. August 2018 - 120 Qs 45/18 -, juris) meint, ist es auch nicht widersprüchlich und stellt schon gar keine Täuschung des Angeklagten dar, wenn die Justizbehörden eine Warnung aussprechen, wonach Zwangsmaßnahmen gegen den säumigen Angeklagten nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergriffen werden, dann aber diese Zwangsmaßnahmen mit Hilfe eines Europäischen Haftbefehls ermöglichen.
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