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LG Kleve, 26.02.2008 - 3 O 510/06 |
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- BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen …
Auszug aus LG Kleve, 26.02.2008 - 3 O 510/06
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist der Versicherte dann nicht schutzwürdig, wenn er kollusiv mit dem Versicherungsagenten bzw. -vertreter zusammenarbeitet und ihm dessen Missbrauch evident ist (vgl. etwa BGHZ 50, 112; 113, 315, NJW 89, 26 und 94, 2082 jeweils mwN).Denn ein evidenter Missbrauch der Vertretungsmacht liegt schon dann vor, wenn sich dem Versicherungsnehmer nach den Umständen des Einzelfalles die Einsicht eines Missbrauches aufdrängen muss (BGHZ 113, 315, 320).
- BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus LG Kleve, 26.02.2008 - 3 O 510/06
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist der Versicherte dann nicht schutzwürdig, wenn er kollusiv mit dem Versicherungsagenten bzw. -vertreter zusammenarbeitet und ihm dessen Missbrauch evident ist (vgl. etwa BGHZ 50, 112; 113, 315, NJW 89, 26 und 94, 2082 jeweils mwN). - OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 148/87
Auszug aus LG Kleve, 26.02.2008 - 3 O 510/06
An der Wirksamkeit von § 23 VGB 94 bestehen auch unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten keine Zweifel, da die Regelung spezieller Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes der Verwirkung (§ 242 BGB) ist (vgl. auch OLG I VersR 89, 802 mit Hinweisen zu entsprechenden Klauseln in anderen Versicherungsbedingungen). - BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87
Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen …
Auszug aus LG Kleve, 26.02.2008 - 3 O 510/06
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist der Versicherte dann nicht schutzwürdig, wenn er kollusiv mit dem Versicherungsagenten bzw. -vertreter zusammenarbeitet und ihm dessen Missbrauch evident ist (vgl. etwa BGHZ 50, 112; 113, 315, NJW 89, 26 und 94, 2082 jeweils mwN). - BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93
Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck
Auszug aus LG Kleve, 26.02.2008 - 3 O 510/06
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist der Versicherte dann nicht schutzwürdig, wenn er kollusiv mit dem Versicherungsagenten bzw. -vertreter zusammenarbeitet und ihm dessen Missbrauch evident ist (vgl. etwa BGHZ 50, 112; 113, 315, NJW 89, 26 und 94, 2082 jeweils mwN).