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   LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17   

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LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17 (https://dejure.org/2017,43103)
LG Kleve, Entscheidung vom 27.06.2017 - 4 T 21/17 (https://dejure.org/2017,43103)
LG Kleve, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 4 T 21/17 (https://dejure.org/2017,43103)
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  • LG Koblenz, 24.01.2017 - 2 T 45/17

    Justizverwaltung: Gebührenerhebung bei Erteilung einer Negativbescheinigung in

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17
    Dem gegenüber haben eine Vielzahl von Gerichten die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um eine richterliche Tätigkeit im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht handelt, da eine solche Akte gerade nicht existierte und die Erteilung der Negativbescheinigung daher eine Verwaltungstätigkeit darstelle, für die die Gebühr erhoben werden dürfe (vgl. Landgericht Köln, Beschluss vom 22.09.2015, AZ. 34 T 204/15; Landgericht Koblenz, Beschluss vom 24.01.2017, AZ. 2 T 45/17; Landgericht Essen, Beschluss vom 14.02.2017, AZ. 7 T 31/17; Amtsgericht Trier, Beschluss vom 23.03.2016, AZ. 26 AR 92/15; Amtsgericht Lemgo, Beschluss vom 21.03.2017, AZ. 12 AR 211/16).
  • OLG Koblenz, 06.03.2017 - 14 W 60/17
    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17
    Das Oberlandesgericht Koblenz hat zwar in zwei Entscheidungen (Beschluss vom 22.06.2016, AZ. 14 W 295/16; Beschluss vom 06.03.2017, AZ. 14 W 60/17) ausgeführt, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 LJVwKostG (für das Land Rheinland-Pfalz) in Verbindung mit Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 Euro darstelle.
  • LG Köln, 22.09.2015 - 34 T 204/15

    Erhebung einer Gebühr i.H.v. 15 EUR für die Auskunftserteilung über das Bestehen

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17
    Dem gegenüber haben eine Vielzahl von Gerichten die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um eine richterliche Tätigkeit im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht handelt, da eine solche Akte gerade nicht existierte und die Erteilung der Negativbescheinigung daher eine Verwaltungstätigkeit darstelle, für die die Gebühr erhoben werden dürfe (vgl. Landgericht Köln, Beschluss vom 22.09.2015, AZ. 34 T 204/15; Landgericht Koblenz, Beschluss vom 24.01.2017, AZ. 2 T 45/17; Landgericht Essen, Beschluss vom 14.02.2017, AZ. 7 T 31/17; Amtsgericht Trier, Beschluss vom 23.03.2016, AZ. 26 AR 92/15; Amtsgericht Lemgo, Beschluss vom 21.03.2017, AZ. 12 AR 211/16).
  • OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16

    Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für die Erteilung einer

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17
    Das Oberlandesgericht Koblenz hat zwar in zwei Entscheidungen (Beschluss vom 22.06.2016, AZ. 14 W 295/16; Beschluss vom 06.03.2017, AZ. 14 W 60/17) ausgeführt, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 LJVwKostG (für das Land Rheinland-Pfalz) in Verbindung mit Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 Euro darstelle.
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