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   LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14   

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https://dejure.org/2015,51191
LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14 (https://dejure.org/2015,51191)
LG Kleve, Entscheidung vom 29.04.2015 - 4 T 584/14 (https://dejure.org/2015,51191)
LG Kleve, Entscheidung vom 29. April 2015 - 4 T 584/14 (https://dejure.org/2015,51191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers; Weiterverfolgung der Beschwerde nach Erledigung in der Hauptsache mit dem Antrag betreffend die Feststellung einer Rechtsverletzung durch die angegriffene Entscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Kleve, 06.06.2013 - 4 T 53/13

    Freiheitsentziehungssachen; Abschiebehaft; Person des Vertrauens; Ermessen;

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14
    Zudem handelt es sich bei dem genannten xxxxxx xxxx um eine Person, die der Kammer aus einem weiteren Verfahren bekannt ist, in dem er erfolglos den Antrag gestellt hat, als Vertrauensperson in einem Abschiebehaftverfahren zugelassen zu werden (4 T 53/13, Landgericht Kleve).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14
    Grundsätzlich hat der Betroffene ein rechtliches Interesse daran, dass sein guter Ruf durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit rehabilitiert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 06.10.2011, AZ. V ZB 314/10, zitiert nach Juris).
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14
    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 491/14 und 4 T 577/14) bekannt, dass xxxx xxxx auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Anordnung der Sicherungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14
    In der Regel liegt ein solches berechtigtes Interesse nach § 62 Abs. 2 FamFG vor, wenn ein schwerwiegender Grundrechtseingriff vorliegt, der bei einer Haftanordnung gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010, AZ. V ZB 184/09, zitiert nach Juris).
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 491/14
    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14
    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 491/14 und 4 T 577/14) bekannt, dass xxxx xxxx auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14

    Eintritt der Erledigung der Haftanordnung durch Haftentlassung hinsichtlich

    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 584/14 und 4 T 491/14) bekannt, dass H auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 491/14
    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 584/14 und 4 T 577/14) bekannt, dass xxxxx xxxx auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
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