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   LG Kleve, 29.12.2020 - 120 Qs 93/20   

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LG Kleve, 29.12.2020 - 120 Qs 93/20 (https://dejure.org/2020,42902)
LG Kleve, Entscheidung vom 29.12.2020 - 120 Qs 93/20 (https://dejure.org/2020,42902)
LG Kleve, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - 120 Qs 93/20 (https://dejure.org/2020,42902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn einem bewaffneten Drogenhändler minderwertiges Marihuana angedreht wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus LG Kleve, 29.12.2020 - 120 Qs 93/20
    Angesichts der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Wirkstoffgehalte bei Marihuana hat durchschnittliche Ware etwa fünf bis acht, zumindest jedoch 4% Wirkstoffgehalt (Patzak/Goldhausen NStZ 2011, 76, 78; Körner, BtMG, 9. Aufl. 2019, vor § 29 Rn. 324; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 1756), was hier bei 200 Gramm zumindest 8 Gramm reines Gift (THC) ergibt, mithin eine "nicht geringe Menge" Betäubungsmittel (die bei Cannabis mit 7, 5 Gramm THC beginnt, BGHSt 33, 8).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus LG Kleve, 29.12.2020 - 120 Qs 93/20
    Da mithin ein als bindend gewollter Abschluss eines Erwerbsgeschäfts ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unabhängig davon darstellt, ob das zu liefernde Rauschgift überhaupt bereitsteht oder vorhanden ist (BGH Urteil vom 20.12.2012 - 3 StR 407/12 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen), kommt es hier auf die vom Kaufangebot bzw. vom Kaufvertragsabschluss umfasste Wirkstoffmenge an und nicht auf den THC-Gehalt des später erhaltenen Rauschgiftes mit einer verabredungswidrig niedrigen Qualität.
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus LG Kleve, 29.12.2020 - 120 Qs 93/20
    Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es bereits aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer tritt (Großer Senat für Strafsachen, BGHSt 50, 252; 63, 1, 7).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus LG Kleve, 29.12.2020 - 120 Qs 93/20
    Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es bereits aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer tritt (Großer Senat für Strafsachen, BGHSt 50, 252; 63, 1, 7).
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