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   LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks -507 Js 889/20- 1/21   

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LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks -507 Js 889/20- 1/21 (https://dejure.org/2021,56463)
LG Kleve, Entscheidung vom 31.05.2021 - 140 Ks -507 Js 889/20- 1/21 (https://dejure.org/2021,56463)
LG Kleve, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 140 Ks -507 Js 889/20- 1/21 (https://dejure.org/2021,56463)
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  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17

    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB kommt allerdings kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außerhalb der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden, rechtlich relevanten, körperlichen oder geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 55/03; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09; BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 4 StR 105/08 Rn. 12; BGH, Urteil vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17 Rn. 18).

    Eine andere schwere seelische Störung, die hier nach den Ausführungen des Sachverständigen als Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB in Betracht kommt, liegt - wie bereits ausgeführt - nur dann vor, wenn T6 in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen; vgl. BGHSt 34, 22; BGHSt 34, 28 (37); BGHSt 37, Seite 397 (401); BGH NStZ 2005, Seite 326 (327); BGH, Beschluss vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17.

  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 7/07

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Anpassungsstörungen sind die Folge starker Belastungen (BGH NStZ-RR 2008, S. 274; Kröber/Dölling/Leygraf/Sass, Handbuch der forensischen Psychiatrie, Bd. 2, 2010, S. 510 ff.) und zeigen sich in nachhaltigen Beeinträchtigungen des Sozialverhaltens.

    Selbst wenn man aber unterstellt, dass die festgestellten Hinweise der Schwiegermutter die Angeklagte so erheblich belasteten, dass T6 die Schwangerschaft nicht mitteilen und nicht wahrhaben wollte und man so von einer Anpassungsstörung sprechen könnte, sind solche jedoch ohnehin meist nicht dazu geeignet, eine schwere andere seelische Störung zu begründen (BGH NStZ-RR 2008, 274).

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 100/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (fehlende Feststellung eines

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB kommt allerdings kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außerhalb der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden, rechtlich relevanten, körperlichen oder geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 55/03; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09; BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 4 StR 105/08 Rn. 12; BGH, Urteil vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17 Rn. 18).

    Von einer forensisch relevanten Bewusstseinsstörung i. S. der §§ 20, 21 StGB kann mithin nur gesprochen werden, wenn der hochgradige effektive Ausnahmezustand eine Intensität erreicht, die in ihrer Auswirkung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit den krankhaften seelischen Störungen i. S. der §§ 20, 21 StGB gleichwertig ist (BGH, Urteil vom 13.12.1989 - 3 StR 370/89; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09 Rn. 12).

  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03

    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB kommt allerdings kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außerhalb der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden, rechtlich relevanten, körperlichen oder geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind (BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 55/03; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09; BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 4 StR 105/08 Rn. 12; BGH, Urteil vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17 Rn. 18).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Von einer forensisch relevanten Bewusstseinsstörung i. S. der §§ 20, 21 StGB kann mithin nur gesprochen werden, wenn der hochgradige effektive Ausnahmezustand eine Intensität erreicht, die in ihrer Auswirkung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit den krankhaften seelischen Störungen i. S. der §§ 20, 21 StGB gleichwertig ist (BGH, Urteil vom 13.12.1989 - 3 StR 370/89; BGH, Urteil vom 23.04.2009 - 3 StR 100/09 Rn. 12).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Eine andere schwere seelische Störung, die hier nach den Ausführungen des Sachverständigen als Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB in Betracht kommt, liegt - wie bereits ausgeführt - nur dann vor, wenn T6 in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen; vgl. BGHSt 34, 22; BGHSt 34, 28 (37); BGHSt 37, Seite 397 (401); BGH NStZ 2005, Seite 326 (327); BGH, Beschluss vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Eine andere schwere seelische Störung, die hier nach den Ausführungen des Sachverständigen als Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB in Betracht kommt, liegt - wie bereits ausgeführt - nur dann vor, wenn T6 in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen; vgl. BGHSt 34, 22; BGHSt 34, 28 (37); BGHSt 37, Seite 397 (401); BGH NStZ 2005, Seite 326 (327); BGH, Beschluss vom 25.10.2017 - 5 StR 72/17.
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98

    Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder

    Auszug aus LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08

    Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer "Kindstötung" durch

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99

    Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

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