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   LG Koblenz, 06.11.1998 - 1 HT 2/98   

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https://dejure.org/1998,13034
LG Koblenz, 06.11.1998 - 1 HT 2/98 (https://dejure.org/1998,13034)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.1998 - 1 HT 2/98 (https://dejure.org/1998,13034)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 1998 - 1 HT 2/98 (https://dejure.org/1998,13034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1343
  • Rpfleger 1999, 102
  • NZG 1999, 36
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus LG Koblenz, 06.11.1998 - 1 HT 2/98
    Für Art. 10 in Verbindung mit Art. 12 Abs. le der Richtlinie 69/335/EWG hat der EuGH mit Urteil vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206) ausdrücklich ausgesprochen, daß diese Bestimmungen für den einzelnen Rechte begründen, auf die er sich vor den nationalen Gerichten berufen kann.

    Nach dem Urteil des EuGH ( WM 1998, 2193 = ZIP 1998, 206 ), das als Vorabentscheidung gem. Art. 177 EGV in einer dänischen Handelsregistersache ergangen ist, ist Art. 12 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie dahin auszulegen, daß die für die Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (Kapitalgesellschaft) oder deren Zweigniederlassung erhobene Abgaben, um Gebührencharakter zu haben, allein auf der Grundlage der Ko27.

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus LG Koblenz, 06.11.1998 - 1 HT 2/98
    Für Gebühren gilt außerdem, anders als für Steuern, das Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 92, 91, 115; 20, 257, 269).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus LG Koblenz, 06.11.1998 - 1 HT 2/98
    Eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des BGH vom 5.2.1998 und 23.4.1998 zur Geltung von Richtlinien vor deren Umsetzung (vgl. BB 1998, 2225, 2228) bedarf es daher hier nicht.
  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus LG Koblenz, 06.11.1998 - 1 HT 2/98
    B. Kostenrecht - Gebühren für Handelsregistereintragungen im Lichte der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie (BayObLG, Beschluß vom 25.11.1998 - 3Z BR 164/98 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Demharter, München) KostG § 26 EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/ EWG) 1. Nach Art. 12 Abs. 1 e der Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 dürfen für Handelsregistereintragungen von Kapitalgesellschaften nur Abgaben mit Gebührencharakter erhoben werden.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus LG Koblenz, 06.11.1998 - 1 HT 2/98
    Für Gebühren gilt außerdem, anders als für Steuern, das Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 92, 91, 115; 20, 257, 269).
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