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LG Koblenz, 06.11.2017 - 2 T 723/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
§ 850f ZPO
Lohnpfändung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herabsetzung des pfändbaren Betrages wegen einer zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auf Antrag des Gläubigers durch Nachweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mayen, 04.09.2017 - 7b M 756/17
- LG Koblenz, 06.11.2017 - 2 T 723/17
- BGH, 04.09.2019 - VII ZB 91/17
Papierfundstellen
- NZI 2018, 569
Wird zitiert von ...
- LG Würzburg, 29.10.2019 - 52 T 1823/19
Beurkundungsmangel bei einer vollstreckbaren Ausfertigung des Auszugs einer …
(LG Koblenz, Beschl. v. 06.11.2017 - 2 T 723/17 -, juris; veröffentlicht unter anderem in NZI 2018, 569 f., sowie VE 2018, 2), der beispielsweise in die Kommentierung zu § 850 f Abs. 2 ZPO Eingang gefunden hat (etwa bei Riedel, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK-ZPO, 34. Edition, § 850 f Rn. 37 - dort zitiert in VE 2018, 2 - und Becker, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 850 f Rn. 10 Fn. 92 - dort zitiert als NZI 2018, 569 f. -) gerade durch den hier angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs im Zuge der hiergegen eingelegten Rechtsbeschwerde aufgehoben und die vom Landgericht Koblenz - und anderen - vertretene Rechtsauffassung verworfen worden ist.