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   LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18 WEG   

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LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18 WEG (https://dejure.org/2018,21876)
LG Koblenz, Entscheidung vom 07.06.2018 - 2 S 16/18 WEG (https://dejure.org/2018,21876)
LG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 2 S 16/18 WEG (https://dejure.org/2018,21876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnungseigentümer - Minderheitenquorum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf eines Einberufungsverlangens möglich? (IMR 2018, 428)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Denn eine Willenserklärung ist eine private Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer rechtlichen Wirkung gerichtet und rechtlich bindend ist (vgl. BGHZ 145, 343, 346) bzw. eine Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gewollt ist.

    Vielmehr ist jedem Handlungstyp seiner Eigenart und seiner typischen Interessenlage Rechnung zu tragen (BGH NJW 2001, 289).

  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 202/09

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch wegen

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter kann diese nicht mehr widerrufen werden (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 254/11 -, MDR 2012, 577); denn nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung mit ihrem Zugang wirksam und bindet den Erklärenden (vgl. § 145 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Hingegen ist eine Stimmabgabe im Rahmen eines zur Abstimmung gestellten Beschlusses einer Eigentümerversammlung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Versammlungsleiter, auf die die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen der §§ 104 - 185 BGB Anwendung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 37/02 -, BGHZ 152, 63/67).
  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88

    Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Daher sind vielfach die Regeln über Rechtsgeschäfte entsprechend anzuwenden (vgl BGH 47, 357; NJW 1989, 1792).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Widerruflichkeit einer Stimmabgabe

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter kann diese nicht mehr widerrufen werden (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 254/11 -, MDR 2012, 577); denn nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung mit ihrem Zugang wirksam und bindet den Erklärenden (vgl. § 145 Abs. 1 BGB).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01

    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Davon, dass ein Einberufungsverlangen auch nach Zugang an einen Verwalter "widerrufen" werden kann, geht das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 02.07.2001 aus (vgl. WuM 2001, 461ff).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung;

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Dies auch deshalb, weil die hier entgegenstehende Vorschrift des § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB auch nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. BGHZ 100, 264, 267).
  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Ein Telefaxschreiben erfüllt das Schriftformerfordernis nicht (vgl. BGH NJW 1997, 3169).
  • OLG Hamm, 04.09.1973 - 15 W 34/73
    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    Das Minderheitenquorum berechnet sich auch dann nach Köpfen, wenn das Stimmrecht einem anderen Kriterium - etwa Miteigentumsanteilen oder Anzahl der Einheiten - folgt (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 2300).
  • LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines

    Auszug aus LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
    (vgl. LG München, ZMR 2011, 839).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/90
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 92/90

    Zulässigkeit einer Revision gegen eine Kostenentscheidung

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 10/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter in

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

  • LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22

    Befugnis zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Für eine solche Klage besteht ungeachtet der Möglichkeit der Einberufung der Versammlung durch den Verwaltungsbeirat oder durch einen ermächtigten Wohnungseigentümer i.d.R. ein Rechtsschutzbedürfnis (s. a. LG Koblenz ZWE 2019, 46; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 24 Rn. 41).
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