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   LG Koblenz, 16.02.2021 - 6 S 188/20   

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https://dejure.org/2021,8636
LG Koblenz, 16.02.2021 - 6 S 188/20 (https://dejure.org/2021,8636)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.2021 - 6 S 188/20 (https://dejure.org/2021,8636)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 6 S 188/20 (https://dejure.org/2021,8636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 535 BGB
    Wohnraummiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann erlischt Mietzahlungsanspruch?

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Vermieter vor Mietende Handwerker in die Wohnung schickt ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin zieht aus, die Handwerker ein - Entfällt dadurch der Anspruch des Vermieters auf die restliche Miete bis zum Mietende?

  • lgko.justiz.rlp.de PDF (Pressemitteilung)

    Umzug in ein Seniorenheim

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LG Koblenz zum Erlöschen des Mietzahlungsanspruchs nach Renovierungsarbeiten durch Handwerker vor Mietende - Anspruch auf Mietzahlung nicht erloschen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erlischt der Mietzinsanspruch bei Überlassung der Mietsache an Dritte? (IMR 2022, 18)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mainz, 28.03.2000 - 6 S 316/98
    Auszug aus LG Koblenz, 16.02.2021 - 6 S 188/20
    Etwas anderes würde nur für den Fall gelten, dass die Beklagte bei ihrem Auszug aus nachvollziehbaren Gründen davon ausgegangen wäre, das Mietverhältnis sei beendet (vgl. LG Mainz, Urteil v. , Az. 6 S 316/98, NZM 2000, 714).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2006 - 3 U 88/06

    Wohnraummiete: Vermietungsbemühungen nach Auszug des Mieters trotz bestehenden

    Auszug aus LG Koblenz, 16.02.2021 - 6 S 188/20
    Schließlich ist das Berufen der Beklagten auf § 537 Abs. 2 BGB vorliegend auch treuwidrig i.S.d. § 242 BGB, da sie ohne Rücksicht auf den weiter bestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen ist und keine Miete mehr gezahlt hat (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 15.11.2006, Az. 3 U 88/06, WuM 2007, 14-16).
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