Rechtsprechung
LG Koblenz, 18.02.2020 - 3 HK O 13/19 |
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- BGH, 20.09.2016 - II ZR 120/15
Auflösung einer atypischen stillen Gesellschaft: Pflicht der stillen …
Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2020 - 3 HKO 13/19
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die stillen Gesellschafter bei Auflösung der stillen Gesellschaft zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen verpflichtet, wenn dieser Rückzahlungsanspruch im Gesellschaftsvertrag geregelt ist (BGH, Urteil vom 20.09.2016, II ZR 120/15).Die stillen Gesellschafter sollen dem Geschäftsherrn die Schuldentilgung durch die Rückzahlung der Gelder ermöglichen, die sie nicht als Gewinn, sondern zulasten des Vermögens des Unternehmens des Geschäftsinhabers erhalten haben (BGH Urteil vom 20.09.2016, II ZR 120/15 Rn. 21).
- BGH, 17.12.1984 - II ZR 36/84
Inanspruchnahme einer stillen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als …
Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2020 - 3 HKO 13/19
Die Gesellschafter haben einem Kommanditisten vergleichbare Mitwirkungsrechte (vergleiche zum Beispiel § 14 GV) und ihre Einlagen haben Eigenkapitalcharakter (vergleiche BGH, Urteil vom 17.12.1984, II ZR 36/84).