Rechtsprechung
LG Koblenz, 18.10.2018 - 1 O 45/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Haftet die Freiwillige Feuerwehr für Schäden bei einem Einsatz?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Haftet die Freiwillige Feuerwehr für Schäden bei einem Einsatz?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Haftung der Freiwilligen Feuerwehr für Schäden durch Löscharbeiten?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn die Freiwillige Feuerwehr ein geparktes Auto beschädigt ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung der Freiwilligen Feuerwehr für Schäden bei einem Einsatz?
- lgko.justiz.rlp.de (Pressemitteilung)
Freiwillige Feuerwehr
- haufe.de (Kurzinformation)
Wer haftet, wenn die Freiwillige Feuerwehr ein geparktes Auto beschädigt?
- weka.de (Kurzinformation)
Freiwillige Feuerwehr haftet nicht für Schäden bei Löscheinsatz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine grobe Fahrlässigkeit: Freiwillige Feuerwehr haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen bei Löscheinsatz - Aus dem Dienst erwachsende Amtspflichten dürfen bei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr nicht überspannt werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 18.11.2005 - 6 U 231/04
Schadensersatz wegen grober Fahrlässigkeit der Mitglieder der Freiwilligen …
Auszug aus LG Koblenz, 18.10.2018 - 1 O 45/18
Insoweit ist anerkannt, dass der Freiwilligen Feuerwehr bei der Brandbekämpfung das Haftungsprivileg des § 680 BGB zugute kommt (OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2005 - 6 U 231/04 -, juris).