Rechtsprechung
LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Jahresgebühr für eine Betreuung; Maßgeblichkeit des Vermögens zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresgebühr; Vermögenszuwachs durch eine (beschränkte) Vorerbschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 12.11.2004 - 3 H XVII 455/00
- LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 138 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts …
Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.
- OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung
Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.
- LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr nach Ziff. 11101 der Anlage I zum GNotKG ist auch nicht auf das reine Vermögen beschränkt, das der Betroffenen zur freien Verfügung steht (…Sommerfeldt, in: Bormann et al. (Hrsg.): GNotKG, 2014, Vorbem. 1.1 KV Rn. 9; vgl. allgemein schon zu § 92 KostO BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996, Az. 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998, Az. 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005, Az. 2 T 174/05 - jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2009, Az. 2 Wx 66/09 - n. veröff.). - LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09 Gleichwohl wird nach der Rechtssprechung der Obergerichte auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Vermögen eines Betreuten gerechnet auch wenn Nacherbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998 - 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 m.w.N.).