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   LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15 WEG   

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LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15 WEG (https://dejure.org/2017,37010)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2017 - 2 S 58/15 WEG (https://dejure.org/2017,37010)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2017 - 2 S 58/15 WEG (https://dejure.org/2017,37010)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01

    Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Die Höhe einer Sonderumlage hat sich am geschätzten Finanzbedarf zu orientieren, wodurch eine Prognose der erforderlichen Kosten notwendig ist, die großzügig gehandhabt werden darf (BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 17; LG München I ZMR 2011, 239, 240).

    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Die Höhe einer Sonderumlage hat sich am geschätzten Finanzbedarf zu orientieren, wodurch eine Prognose der erforderlichen Kosten notwendig ist, die großzügig gehandhabt werden darf (BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 17; LG München I ZMR 2011, 239, 240).
  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Hauptsacheerledigung durch

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Erfüllt der Beschluss diese Voraussetzungen nicht, ist er nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (LG Hamburg ZWE 2015, 185, 186 Rn. 30, 31; Bärmann-Merle, WEG, 13 Auflage 2015, § 28 Rn. 46).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).
  • LG München I, 17.05.2010 - 1 T 13364/09

    Wohnungseigentum: Sonderumlagebeschluss für die Finanzierung einer

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Die Höhe einer Sonderumlage hat sich am geschätzten Finanzbedarf zu orientieren, wodurch eine Prognose der erforderlichen Kosten notwendig ist, die großzügig gehandhabt werden darf (BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 17; LG München I ZMR 2011, 239, 240).
  • KG, 21.08.2002 - 24 W 366/01

    fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Grundsätzlich ergibt sich ein Anspruch auf Zahlung einer Sonderumlage aus § 16 II WEG in Verbindung mit einem Mehrheitsbeschluss über die Erhebung der Sonderumlage (Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Niedenführ, WEG, 12. Auflage 2017, § 28 Rn. 37), wobei die Pflicht zur Zahlung dieser Umlage weiter voraussetzt, dass der Eigentümerbeschluss auch über den Gesamtbetrag der Umlage und dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer gefasst wurde (OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 W 9/06).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 147/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils;

    Auszug aus LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Die Vorschrift des § 713 ZPO ist bei Rechtsmittelzulassung nach § 543 II ZPO nicht anwendbar (BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: X ZR 147/06,; Zöller-Herget, ZPO, 31. Auflage 2016, § 713 Rn. 2).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in ZWE 2017, 374 ff. veröffentlicht ist, sieht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der anteiligen Sonderumlage.
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