Rechtsprechung
LG Koblenz, 25.05.2021 - 10 Qs 30/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Durchsuchung, Beschlagnahme, Steuerakten, Beschlagnahmeverbot, Verwertungsverbot
- strafrechtsiegen.de
Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges Corona-Soforthilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Durchsuchung: Beschlagnahme von Steuerakten, oder: Beschlagnahme-/Verwertungsverbot?
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Aachen, 16.11.2020 - 86 Qs 19/20
Durchbrechung des Steuergeheimnisses bei Corona-Soforthilfen
Auszug aus LG Koblenz, 25.05.2021 - 10 Qs 30/21
Hiernach liegt das Steuergeheimnis auch im Interesse der Verwaltung (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 16.11.2020, Az.: 86 Qs 19/20, wistra 2021, 126 m.w.N.).Auf dieser Linie liegt auch die Rechtsprechung des Landgerichts Aachen (vgl. Beschluss vom 16.11.2020, Az.: 86 Qs 19/20, wistra 2021, 126), der sich die Kammer anschließt.
- BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von …
Auszug aus LG Koblenz, 25.05.2021 - 10 Qs 30/21
Die Tat des Subventionsbetruges ist ferner nicht dem Bereich der Bagatellkriminalität zuzuordnen, zumal es sich nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, Az.: 6 StR 137/21, zit. nach juris) im Fall des Subventionsbetruges bezüglich der sog. Corona-Soforthilfe um einen unbenannten besonders schweren Fall i.S.d. § 264 Abs. 2 StGB handeln kann, der damit bereits einen abstrakten Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht.Wie bereits ausgeführt, kann gerade der Subventionsbetrug bezüglich der sog. Corona-Soforthilfe einen (unbenannten) besonders schwerer Fall begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, Az.: 6 StR 137/21, zit. nach juris).
- OLG Hamm, 08.01.1991 - 3 Ws 552/90
Auszug aus LG Koblenz, 25.05.2021 - 10 Qs 30/21
Auch wenn hier keine Sperrerklärung nach § 96 StPO vorliegt, gebietet § 30 Abs. 1 AO dem Amtsträger im Grundsatz die Wahrung des Steuergeheimnisses, was an sich zu einem Beschlagnahmeverbot von Steuerakten führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.1991, Az.: 3 Ws 552/90, BeckRS 1991, 119326). - BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03
Zu den Grundlagen eines Anfangsverdachts als Voraussetzung für einen …
Auszug aus LG Koblenz, 25.05.2021 - 10 Qs 30/21
Der Anfangsverdacht, der noch keine genaue Tatkonkretisierung erfordert, muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit einer Tatbegehung ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.2004, Az.: 2 BvR 766/03, NStZ-RR 2004, 143).
- LG Duisburg, 09.09.2022 - 51 Qs 42/22 Hiernach liegt das Steuergeheimnis auch im Interesse der Verwaltung (LG Aachen…, Beschluss vom 16. November 2020 - 86 Qs 19/20 - zitiert nach juris, Rn. 1; LG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 10 Qs 30/21 - zitiert nach juris, Rn. 7; LG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 7 Qs 22/22;… Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand 171. Lieferung, 7/2022, § 30 Rn. 10 m. w. N.).
Die Vorschrift erfordert von dem Amtsträger im Grundsatz die Wahrung des Steuergeheimnisses, was zu einem Beschlagnahmeverbot von Steuerakten führt (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 7 Qs 22/22; LG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 2021- Az.: 10 Qs 30/21, BeckRS 2021, 29826; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 1991 - Az.: 3 Ws 552/90, BeckRS 1991, 119326).
Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (LG Aachen, Beschluss vom 16. November 2020 - 86 Qs 19/20 - zitiert nach juris; LG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 10 Qs 30/21 - zitiert nach juris) kann nicht jeder Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Bewilligung von Corona-Soforthilfen zur Offenbarung steuerlicher Daten verpflichten (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 7 Qs 22/22).