Rechtsprechung
LG Koblenz, 25.11.2016 - 5 S 45/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Vorgelegte Angebote erschüttern die Eignung von Schwacke nicht -> Verweis auf BGH ist falsch ->... | Anmietung außerhalb Öffnungszeiten; Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Direktvermittlung; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
Beherbergung von Obdachlosen als gewerbliche Zimmervermietung
So hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 09. Mai 2017 - OVG 5 S 45/16 - (Bd. II, Bl. 25f.) ausgeführt, dass eine genehmigungsbedürftige Zweckentfremdung vorliegt, weil ungeachtet der in den jeweiligen Kostenübernahmeerklärungen genannten Zeiträume die Nutzung von vornherein auf die befristete und nach Tagessätzen bemessene entgeltliche Überlassung angelegt ist und den Bewohnern damit nur ein vorübergehendes Bleiberecht nach Maßgabe der Kostenübernahmeerklärung gewährt wird und sie, die Nutzer, damit weiterhin Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt bleiben.". - LG Koblenz, 20.12.2016 - 6 S 374/16 18116 und 5 S 45/16) und schließt sich lhr ausdrücklich an.