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   LG Konstanz, 06.04.2021 - A 62 T 30/21, 62 T 30/21   

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LG Konstanz, 06.04.2021 - A 62 T 30/21, 62 T 30/21 (https://dejure.org/2021,8805)
LG Konstanz, Entscheidung vom 06.04.2021 - A 62 T 30/21, 62 T 30/21 (https://dejure.org/2021,8805)
LG Konstanz, Entscheidung vom 06. April 2021 - A 62 T 30/21, 62 T 30/21 (https://dejure.org/2021,8805)
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  • LG Freiburg, 05.07.2021 - 9 T 26/21

    Zwangsvollstreckung: Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift beim

    Der Mangel einer Originalunterschrift kann durch einen später an den Gerichtsvollzieher gerichteten, eigenhändig unterschriebenen Schriftsatz oder im Beschwerdeverfahren durch Einreichung einer eigenhändig unterschriebenen Beschwerdeschrift jedenfalls dann geheilt werden, wenn diejenige Person unterschreibt, deren Unterschrift zuvor in eingescannter Form vorgelegt worden war (LG Konstanz, Beschl. v. 06.04.2021, A 62 T 30/21, DGVZ 2021, 143; LG Heilbronn, Beschl. v. 01.03.2017, Bm 1 T 52/17, juris Rdn. 7; offen: LG Heilbronn, Beschl. v. 04.01.2017, Sm 1 T 542/16, juris Rdn. 2; vgl. zum Rechtszustand vor Einführung des Formularzwangs auch: BGH, Beschl. v. 05.04.2005, VII ZB 18/05, juris Rdn. 5; a.A. LG Rottweil, Beschl. v. 11.03.2021, 1 T 27/21, juris Rdn. 18).
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