Rechtsprechung
LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Steuerberatervertrag - Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12
Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den …
Auszug aus LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14
Dies ist anzunehmen, wenn bei zutreffender rechtlicher Beratung vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus allein eine Entscheidung nahe gelegen hätte (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZR 267/12 -, juris, Tz. 2). - OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Schadensersatzanspruch wegen Verletzungen von Vertragspflichten durch einen …
Auszug aus LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14
Indes hat der Steuerberater den Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Erledigung des Auftrags auftauchenden steuerlichen Fragen zu belehren (OLG Köln, Urteil vom 29. November 2006 - 8 U 36/06 -, juris, Tz. 46). - BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14
Dass es an einem Vertretenmüssen der Beklagten fehle (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; allgemein zur Problematik; BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08 -, BGHZ 179, 238, juris, Tz. 19 ff.), ist nicht dargetan.
- BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09
Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft …
Auszug aus LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14
Schon durch eine Beschränkung auf lediglich eine Kündigungsmöglichkeit im Jahr erhält das Interesse des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten zu starkes Gewicht, so dass dieser unangemessen benachteiligt wird und ein derartiger Ausschluss des Kündigungsrechts gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB verstößt (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 114/09 -, juris, Tz. 27). - BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83
Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines …
Auszug aus LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14
Sie wurden von der Beklagten unstreitig selbst formuliert und in den Vertrag eingeführt, ohne dass die Frage der Laufzeit des Vertrages seitens der Beklagten in irgendeiner Weise zur Disposition gesteift wurde (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1985 - IVa ZR 223/83 -, juris, Tz. 15). - BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von …
Auszug aus LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14
Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Vertrag zahlreiche formet hafte Klauseln enthält und nicht auf die individuelle Vertragssituation abgestimmt ist (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 53/03 -, BGHZ 157, 102-117; juris, Tz. 24).
- VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
Rückzahlung von verschenktem Vermögen und Überleitung dieses Anspruchs auf der …
Mit Urteil des Landgerichts Gera vom 24. Juni 2015, Az.: 3 O 159/14, wurde festgestellt, dass der Kläger von seiner Mutter Zahlungen der Kriegswitwenrente in Höhe von insgesamt 6.366,00 EUR im Zeitraum Mai 2010 bis Oktober 2011 als Schenkung erhalten habe, ein Anspruch auf Rückzahlung der Kriegswitwenrente aber nicht bestehe.Laut des Urteils des Landgerichtes Geras (Az.: 3 O 159/14) habe der Kläger von seiner Mutter eine Schenkung in Höhe von 6.366,00 EUR erhalten, aus der Ansprüche der Mutter gegen den Kläger nach § 528 BGB folgen würden.