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LG Konstanz, 16.07.2018 - 8 O 19/17 KfH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung der von den Kommanditisten geleisteten Rückzahlungen auf Ausschüttungen zur Befriedigung der Gläubiger hinsichtlich Haftung für Masseschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 16.07.2018 - 8 O 19/17 KfH
- OLG Karlsruhe, 07.02.2020 - 4 U 151/18
- BGH, 28.01.2021 - IX ZR 55/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.2009 - IX ZR 234/07
Keine persönliche Haftung der oHG-Gesellschafter für Insolvenzverfahrenskosten
Auszug aus LG Konstanz, 16.07.2018 - 8 O 19/17
Wie bereits oben festgestellt, ist in der Rechtsprechung und der Literatur seit langem anerkannt, dass eine Haftung der Gesellschafter sich in der Insolvenz der Gesellschaft nur auf die Gegenstände der Insolvenzmasse beschränkt und nicht für Forderungen gilt, welche erst durch Handlungen des Insolvenzverwalters ausgelöst wurden (vgl. BGH in IX ZR 234/07 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 07.02.2020 - 4 U 167/18
Haftung des Kommanditisten für vom Insolvenzverwalter begründete …
Die nach Auffassung des Klägers gebotene Weiterbehandlung der Steuerverbindlichkeit in Ansehung der Haftungsbeschränkung der Kommanditisten als Insolvenzforderung wie vor der Insolvenzeröffnung würde dieser gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen und zu einer systemwidrigen Aufspaltung der Zuordnung zu den Forderungen der Insolvenzgläubiger für die Frage des Haftungsumfanges der Kommanditisten einerseits und zu den Masseverbindlichkeiten im Übrigen andererseits führen (ebenso Höl- ken, jurisPR-InsR 22/2018 Anm. 3 zum Parallelverfahren LG Konstanz, Urteil vom 16.07.2018 - 8 O 19/17 KfH -).