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   LG Konstanz, 21.01.2021 - Me 4 O 90/19, 4 O 90/19   

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LG Konstanz, 21.01.2021 - Me 4 O 90/19, 4 O 90/19 (https://dejure.org/2021,6167)
LG Konstanz, Entscheidung vom 21.01.2021 - Me 4 O 90/19, 4 O 90/19 (https://dejure.org/2021,6167)
LG Konstanz, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - Me 4 O 90/19, 4 O 90/19 (https://dejure.org/2021,6167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfolgreiche Klage auf Schadensersatz aus einem Versicherungsmaklervertrag; Pflicht des Versicherungsmaklers zu einer Auswahl orientiert am Gesamt-Markt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers umfasst gesamtes Versicherungsfeld

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Marktgrundlage der Tätigkeit des VM, Direktversicherer, VU, die nicht mit VM kooperieren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.2017 - I ZR 143/16

    Haftung des Versicherungsmaklers: Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines

    Auszug aus LG Konstanz, 21.01.2021 - Me 4 O 90/19
    Danach trifft den Makler die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Verhaltensempfehlungen hinweggesetzt hätte und deshalb der Schaden auch bei vertragsgerechter und pflichtgemäßer Aufklärung und Beratung eingetreten wäre (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. November 2017 - I ZR 143/16 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13 -, Rn. 9, juris jeweils m.w.N.).

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens greift allerdings dann nicht ein, wenn für den jeweils Betroffenen nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit bestanden hätte, sondern nach pflichtgemäßer Beratung verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht gekommen wären, die unterschiedliche Vorteile und Risiken mit sich gebracht hätten (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. November 2017 - I ZR 143/16 -, Rn. 17, juris m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten regelmäßig entsprechend für die Frage eines anspruchsmindernden Mitverschuldens des Versicherungsnehmers bei Beratungspflichtverletzungen des Versicherungsmaklers (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. November 2017 - I ZR 143/16 -, Rn. 20 - 22, juris m.w.N.).

  • LG Heidelberg, 06.03.2020 - 6 O 7/19

    Wettbewerbsverstoß: Angebot von Versicherungspreisvergleichen im Internet mit

    Auszug aus LG Konstanz, 21.01.2021 - Me 4 O 90/19
    (3) Wiederum andere vertreten - teilweise ergänzend - die Ansicht, ein Versicherungsmakler müsse seinen Kunden grundsätzlich jedenfalls darauf hinweisen, wenn er nur eine eingeschränkte Marktanalyse, nämlich unter Ausschluss von Direktversicherern oder solchen Versicherern vornehme, die mit Versicherungsmaklern grundsätzlich nicht kooperieren würden (LG Heidelberg, Urteil vom 06. März 2020 - 6 O 7/19 -, Rn. 39, juris, allerdings im wettbewerbsrechtlichen Zusammenhang; Prölss/Martin/Dörner, 31. Auflage 2021, VVG § 60 Rnr. 4; BeckOK, VVG/Gansel/Meister, 9. Edition 09.11.2020, VVG, § 60 Rnr. 10; Langheid/Rixecker/Rixecker, 6. Auflage 2019, VVG, § 60 Rnr. 5).

    § 60 Abs. 1 S. 2 VVG ist aus Sicht der Kammer nicht als originäre Pflicht des Versicherungsmaklers ausgestaltet (a.A. LG Heidelberg, Urteil vom 06. März 2020 - 6 O 7/19 -, Rn. 39, juris, allerdings im wettbewerbsrechtlichen Zusammenhang).

  • BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des

    Auszug aus LG Konstanz, 21.01.2021 - Me 4 O 90/19
    Ein Schädiger hat unter Schadensersatzgesichtspunkten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen, die auf Maßnahmen beruhen, die aus der ex-ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falls zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH, Urteil vom 25.11.2015 - IV ZR 169/14 -, juris).
  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Auszug aus LG Konstanz, 21.01.2021 - Me 4 O 90/19
    Des Weiteren gilt § 63 VVG nur bei Pflichtverletzungen in der Phase bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages (BGH, Urteil v. 13.11.2014 - III ZR 544/13, juris = NJW 2015, 1026).
  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

    Auszug aus LG Konstanz, 21.01.2021 - Me 4 O 90/19
    Danach trifft den Makler die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Verhaltensempfehlungen hinweggesetzt hätte und deshalb der Schaden auch bei vertragsgerechter und pflichtgemäßer Aufklärung und Beratung eingetreten wäre (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. November 2017 - I ZR 143/16 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13 -, Rn. 9, juris jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 82/20

    Vergleichsportal Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen - Regelungen

    Wird ein solcher Hinweis nicht erteilt, verstößt ein gleichwohl auf eine nicht hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern gegründeter Rat nach der Systematik des Versicherungsvertragsgesetzes gegen die Pflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 VVG (zutreffend LG Konstanz, Urteil vom 21. Januar 2021 - Me 4 O 90/19, juris Rn. 72).

    Dies entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (LG Konstanz, Urteil vom 21. Januar 2021 - Me 4 O 90/19, juris Rn. 61 ff; Dörner in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 60 Rn. 4 mwN; Schwintowski in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 60 Rn. 11 mwN; Gansel/Meister in BeckOK-VVG, Stand Mai 2021, § 60 Rn. 8 ff).

    Der Versicherungsmakler ist nicht gehindert, vielmehr gehalten, gegebenenfalls dem Versicherungsnehmer einen Vertragsschluss mit einem Versicherer anzuraten, von dem er keine Provision erwarten kann, wenn im Einzelfall kein ebenso geeignetes Angebot eines anderen, dem Makler Provision in Aussicht stellenden Versicherers vorliegt (vgl. LG Konstanz, Urteil vom 21. Januar 2021 - Me 4 O 90/19, juris Rn. 67; Schwintowski in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 60 Rn. 11 mwN).

    (aa) Es genügt für sich genommen noch nicht, wenn ein Hinweis bloß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers enthalten ist, ohne dem Versicherungsnehmer gegenüber unterbreitet zu werden (vgl. LG Konstanz, Urteil vom 21. Januar 2021 - Me 4 O 90/19, juris Rn. 74; MünchKommVVG/Reiff, 2. Aufl., § 60 Rn. 25 mwN).

    Allerdings wird teilweise angenommen, ein Hinweis sei ausdrücklich, wenn er eine Verweisung z.B. auf "Allgemeine Versicherungsbedingungen" (meint wohl: AGB des Versicherungsmaklers) enthält, in "der" (also: der Verweisung, nicht etwa erst in den AGB) unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass sie (also die AGB) zu einer Beschränkung der Beratungsgrundlage führen (Dörner in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 60 Rn. 8 mwN; strenger möglicherweise LG Konstanz, Urteil vom 21. Januar 2021 - Me 4 O 90/19, juris Rn. 74 unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut "im Einzelfall").

  • OLG München, 30.09.2020 - 14 U 6915/19

    Kein Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs wegen

    Das LG Baden-Baden (aus dessen Entscheidungsgründen zur sog. "Aufwärmstrategie" abschließend zitiert wird) sei in seinem Urteil vom 11.11.2019, Az. 4 O 90/19, sogar ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis gelangt, dass gegen "die Beklagtenpartei" ein Anspruch gemäß §§ 826, 31 BGB aus der Manipulation des auch im dortigen Verfahren streitgegenständlichen Fahrzeuges vom Typ Porsche Cayenne Diesel V 6 3.0 TDI (Euro 5) bestehe, obwohl kein Rückruf des KBA vorliege.
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