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   LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15   

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LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15 (https://dejure.org/2016,53265)
LG Konstanz, Entscheidung vom 26.09.2016 - B 3 O 188/15 (https://dejure.org/2016,53265)
LG Konstanz, Entscheidung vom 26. September 2016 - B 3 O 188/15 (https://dejure.org/2016,53265)
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  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Wäre die Widerrufsbelehrung unzureichend, fehlte es jedenfalls an der Darlegung des notwendigen Umstandsmoments durch die Beklagte, zumal auch zu berücksichtigen ist, dass die Beklagte die Möglichkeit des Widerrufs zu diesem späten Zeitpunkt selbst herbeigeführt hätte, indem sie den Klägern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121, juris, Tz. 39; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2016 - 17 U 77/15 juris, Tz. 34; allg. zur Möglichkeit der Verwirkung auch bei fehlerhafter Belehrung: BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 -XI ZR 501/15 -, juris, Tz. 39; dort jedoch zu einem beendeten Darlehensvertrag).

    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 BGHZ 201, 101-121, juris, Tz. 42).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Wäre die Widerrufsbelehrung unzureichend, fehlte es jedenfalls an der Darlegung des notwendigen Umstandsmoments durch die Beklagte, zumal auch zu berücksichtigen ist, dass die Beklagte die Möglichkeit des Widerrufs zu diesem späten Zeitpunkt selbst herbeigeführt hätte, indem sie den Klägern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121, juris, Tz. 39; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2016 - 17 U 77/15 juris, Tz. 34; allg. zur Möglichkeit der Verwirkung auch bei fehlerhafter Belehrung: BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 -XI ZR 501/15 -, juris, Tz. 39; dort jedoch zu einem beendeten Darlehensvertrag).

    Das Gesetz knüpft die Ausübung des Widerrufsrechts - wie schon das Fehlen einer Begründungspflicht (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F.) zeigt - nicht an ein berechtigtes Interesse des Verbrauchers an, sondern überlässt es allein seinem freien Willen, ob und aus welchen Gründen er seine Vertragserklärung widerruft (BGH, Urteil vom 16. März 2016 -VIII ZR 146/15 -, juris, Tz. 20 zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris, Tz. 23).

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment) (st. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, juris, Tz. 13).

    Allein der Ablauf einer gewissen Zeit reicht nicht aus, das Umstandsmoment zu begründen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2014-VII ZR 177/13-, juris, Tz. 13 m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2016 - 17 U 77/15

    Anforderungen an den Nachweis des Verzugsschadens bei der Rückabwicklung eines

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    § 357 Abs. 4 BGB a. F. steht dem Schadensersatzanspruch nicht entgegen, da dieser die Geltendmachung von schon im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss durch Erteilung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung entstandenen Schäden nicht hindert (OLG Düsseldorf, ebd. m. w. N.; (weitergehend) für eine allgemeine teleologische Reduktion der Vorschrift auf Ansprüche gegen den Verbraucher MK-Masuch, BGB, 5. Aufl., 2012., § 357 Rdnr. 63, 64 aA: OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2016 - 17 U 77/15 -, juris, Tz. 39 f.).

    Wäre die Widerrufsbelehrung unzureichend, fehlte es jedenfalls an der Darlegung des notwendigen Umstandsmoments durch die Beklagte, zumal auch zu berücksichtigen ist, dass die Beklagte die Möglichkeit des Widerrufs zu diesem späten Zeitpunkt selbst herbeigeführt hätte, indem sie den Klägern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121, juris, Tz. 39; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2016 - 17 U 77/15 juris, Tz. 34; allg. zur Möglichkeit der Verwirkung auch bei fehlerhafter Belehrung: BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 -XI ZR 501/15 -, juris, Tz. 39; dort jedoch zu einem beendeten Darlehensvertrag).

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Die Schutzwirkung des Musterbelehrung entfällt, wenn diese vom Verwender einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen wurde (z. B. BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 168/14 juris, Tz. 18).

    Damit kann ein unbefangener durchschnittlicher Verbraucher anhand der Belehrung nicht ohne Weiteres erkennen, von welchen weiteren Voraussetzungen der Fristbeginn abhängig ist (OLG München, Urteil vom 21. Mai 2015 - 17 U 334/15 -, juris, Tz. 34; zur Notwendigkeit einer eindeutigen Belehrung hinsichtlich des Fristbeginns siehe z. B. auch BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 168/14 juris, Tz. 15).

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Das Gesetz knüpft die Ausübung des Widerrufsrechts - wie schon das Fehlen einer Begründungspflicht (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F.) zeigt - nicht an ein berechtigtes Interesse des Verbrauchers an, sondern überlässt es allein seinem freien Willen, ob und aus welchen Gründen er seine Vertragserklärung widerruft (BGH, Urteil vom 16. März 2016 -VIII ZR 146/15 -, juris, Tz. 20 zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris, Tz. 23).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 508/14

    Vergütungsanspruch des Kontrollbetreuers: Beendigungszeitpunkt der

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Entscheidend sind letztlich die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015- XII ZB 508/14 -, juris, Tz. 12).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Vertrauensbegründende Maßnahme kann grundsätzlich auch ein Unterlassen sein (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07 -, juris, Tz. 18).
  • BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67

    Einrede der örtlichen Unzuständigkeit unter Vorbehalt im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    In dieser Situation kann ein Beginn der mündlichen Verhandlung über diesen Antrag, der dem Kläger die Möglichkeit einer zustimmungsfreien Rücknahme des Antrages Ziffer 1 nimmt, nicht angenommen werden (vgl. zur Möglichkeit des Beklagten sich prozesshindernde Einreden trotz Zustimmung zum schriftlichen Verfahren vorzubehalten: BGH, Urteil vom 10. November 1969 -VIII ZR 251/67 -, juris, Tz. 7).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15
    Maßstab für die Beurteilung ist ein unbefangener durchschnittlicher Verbraucher (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 - , juris, Tz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2016 - 17 U 182/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 200/15

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens nach Widerruf durch den

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

  • OLG München, 21.05.2015 - 17 U 334/15

    Verbraucherdarlehensvertrag, Deutlichkeitsgebot, Pflichtangaben

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