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   LG Konstanz, 27.05.2019 - 3 Qs 39/19   

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https://dejure.org/2019,15506
LG Konstanz, 27.05.2019 - 3 Qs 39/19 (https://dejure.org/2019,15506)
LG Konstanz, Entscheidung vom 27.05.2019 - 3 Qs 39/19 (https://dejure.org/2019,15506)
LG Konstanz, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - 3 Qs 39/19 (https://dejure.org/2019,15506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Betreuung, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Angeklagter unter Betreuung, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1891
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Auszug aus LG Konstanz, 27.05.2019 - 3 Qs 39/19
    Die Bestellung ist aber auch schon dann notwendig, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung zumindest erhebliche Zweifel bestehen (OLG Hamm NJW 2003, 3286, 3287; OLG Frankfurt a.M. StV 1984, 370; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Auflage 2018, § 140 StPO Rn. 30).
  • KG, 20.12.2021 - 2 Ss 35/21

    Pflichtverteidiger für Betreuten

    Das Gesetz stellt in § 140 Abs. 2 StPO auf die Person des Verfahrensbeteiligten und dessen Fähigkeiten zur Selbstverteidigung ab und nicht auf die seines gesetzlichen Vertreters (vgl. KG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - (4) 1 Ss 497/10 (31/11); OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 -, juris; LG Konstanz, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 3 Qs 39/19 -, juris).".
  • KG, 20.12.2021 - 161 Ss 153/21

    Pflichtverteidigerbestellung für einen unter Betreuung stehenden Angeklagten

    Das Gesetz stellt in § 140 Abs. 2 StPO auf die Person des Verfahrensbeteiligten und dessen Fähigkeiten zur Selbstverteidigung ab und nicht auf die seines gesetzlichen Vertreters (vgl. KG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - (4) 1 Ss 497/10 (31/11); OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 -, juris; LG Konstanz, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 3 Qs 39/19 -, juris).".
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