Rechtsprechung
LG Konstanz, 28.01.2021 - B 62 T 9/21 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.04.2021 - III ZB 7/21
Nichtstatthaftigkeit der Beschwerde
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten vom 19. Februar 2021 gegen den Beschluss des Landgerichts Konstanz - 6. Zivilkammer - vom 28. Januar 2021 - B 62 T 9/21 - wird als unzulässig verworfen.