Rechtsprechung
LG Konstanz, 28.11.2009 - 5 O 249/08 E |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- erbfall.eu
Ausgleichung nach § 2057a BGB bei Pflege- oder Hilfeleistungen | Erbteil. Pflegeleistungen
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2057a
Ausgleich besonderer Leistungen eines Abkömmlings nach § 2057a Abs. 3 BGB bestimmt sich nach Dauer und Umfang der Leistung im Verhältnis zum Gesamtwert des Nachlasses - zusätzliche Berücksichtigung der Vermögensinteressen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)