Rechtsprechung
   LG Krefeld, 04.01.2023 - 2 S 11/22   

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https://dejure.org/2023,53
LG Krefeld, 04.01.2023 - 2 S 11/22 (https://dejure.org/2023,53)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04.01.2023 - 2 S 11/22 (https://dejure.org/2023,53)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 2 S 11/22 (https://dejure.org/2023,53)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    §§ 535, 241 Abs. 2 BGB
    Betriebskostenabrechnung

  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragliche Nebenpflicht zur Korrektur einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter muss Betriebskostenabrechnung auch dann korrigieren, wenn sie unwesentlich fehlerhaft ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Korrektur einer Betriebskostenabrechnung kann vertragliche Nebenpflicht sein

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Korrektur der Betriebskostenabrechnung auch bei durch den Mieter selbst behebbaren ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trotz durch Mieter selbst behebbarer Mängel besteht bei Sozialleistungsbezug Anspruch auf Korrektur der Betriebskostenabrechnung - Korrekte Nebenkostenabrechnung als Nachweis gegenüber Sozialleistungsträger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Korrektur fehlerhafter Betriebskostenabrechnung ist Nebenpflicht des Vermieters! (IMR 2023, 446)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 857
  • MDR 2023, 427
  • NZM 2023, 159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Würzburg, 04.04.2017 - S 10 AS 21/17

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus LG Krefeld, 04.01.2023 - 2 S 11/22
    Als mitwirkungspflichtig in diesem Sinne wird grundsätzlich auch das Einreichen von Nebenkostenabrechnungen auf Aufforderung angesehen (vgl. SG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 04.04.2017, S 10 AS 21/17), sofern die Mitwirkungspflicht nicht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB I ausgeschlossen ist, weil ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht, weil sie dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder weil der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

    Unter Zugrundelegung des Zweckes der Mitwirkungspflichten, die Hilfebedürftigkeit i.S.d. § 7 SGB II ermitteln zu können (vgl. SG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 04.04.2017, S 10 AS 21/17), kann der Mitwirkungspflichtige seiner Mitwirkungspflicht nur durch Vorlage inhaltlich richtiger Unterlagen genügen.

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    Auszug aus LG Krefeld, 04.01.2023 - 2 S 11/22
    Indes genügt der Vermieter seiner Pflicht bereits dann, wenn die Abrechnung nur solche inhaltlichen Mängel aufweist, die der Mieter selbst beheben kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2010, VIII ZR 73/10).
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