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   LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20   

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LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20 (https://dejure.org/2020,38088)
LG Krefeld, Entscheidung vom 05.11.2020 - 7 T 168/20 (https://dejure.org/2020,38088)
LG Krefeld, Entscheidung vom 05. November 2020 - 7 T 168/20 (https://dejure.org/2020,38088)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 521/10

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für einen inhaftierten, mittellosen

    Auszug aus LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20
    Auch eine JVA ist nach der Rechtsprechung des BGH einem Heim gleichzustellen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 521/10 -, Rn. 10, juris).

    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 521/10 - NJW-RR 2012, 451 Rn. 12).

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20
    Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt, so dass es nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 459/10 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 -, Rn. 30, juris).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Auszug aus LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20
    Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt, so dass es nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 459/10 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 -, Rn. 30, juris).
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Auszug aus LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20
    Denn der Antrag versetzt den Kostenbeamten dann nicht in die Lage, die Anspruchshöhe richtig zu ermitteln und so das Auflaufen von (höheren) Anspruchsbeträgen im Sinne des Gesetzeszweckes zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06

    Vergütung des Betreuers für einen in Strafhaft befindlichen Betreuten

    Auszug aus LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20
    Denn es ist davon auszugehen, dass bei einem inhaftierten Betreuten, dem in der Justizvollzugsanstalt Unterkunft und Verpflegung sowie umfangreiche soziale, gesundheitliche und tatsächliche Fürsorge gewährt werden, entsprechend weniger Betreuungsaufwand für den Betreuer anfällt als bei einem zu Hause lebenden Betreuten (OLG München FamRZ 2006, 1562; OLG Hamm FGPrax 2007, 80; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 12; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 184; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 5 VBVG Rn. 34; HK-BUR Deinert/Lütgens 72. Aktualisierung § 5 VBVG Rn. 106; Onderka in Schneider/Wolf Anwaltkommentar RVG § 1 Rn. 90).
  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 256/13

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Untersuchungshaft des mittellosen

    Auszug aus LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20
    Dabei ist der Zweck der Vorschrift, nämlich die Gewährung einer geringeren Vergütung für einen geringeren Betreuungsaufwand bei einem Aufenthalt des Betreuten in einer Einrichtung, mit zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 256/13 -, Rn. 9, juris).
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20
    Denn es ist davon auszugehen, dass bei einem inhaftierten Betreuten, dem in der Justizvollzugsanstalt Unterkunft und Verpflegung sowie umfangreiche soziale, gesundheitliche und tatsächliche Fürsorge gewährt werden, entsprechend weniger Betreuungsaufwand für den Betreuer anfällt als bei einem zu Hause lebenden Betreuten (OLG München FamRZ 2006, 1562; OLG Hamm FGPrax 2007, 80; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 12; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 184; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 5 VBVG Rn. 34; HK-BUR Deinert/Lütgens 72. Aktualisierung § 5 VBVG Rn. 106; Onderka in Schneider/Wolf Anwaltkommentar RVG § 1 Rn. 90).
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