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   LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13   

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https://dejure.org/2014,3817
LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13 (https://dejure.org/2014,3817)
LG Krefeld, Entscheidung vom 06.02.2014 - 3 O 271/13 (https://dejure.org/2014,3817)
LG Krefeld, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 3 O 271/13 (https://dejure.org/2014,3817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters wegen Nichtausübung eines Anfechtungsrecht setzt dessen Bestehen voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters wegen Nichtausübung eines Anfechtungsrecht setzt dessen Bestehen voraus

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters wegen Nichtausübung eines Anfechtungsrechts setzt dessen Bestehen voraus

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

    Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13
    Die objektive Gläubigerbenachteiligung i. S. d. § 129 InsO ist Voraussetzung jeder Insolvenzanfechtung (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2006 - IX ZB 167/04, zitiert nach juris, Rn. 11; Urteil vom 19.09.1988 - II ZR 255/87, zitiert nach juris, Rn. 43).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13
    Dies widerspräche der Systematik des § 129 InsO (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06, zitiert nach juris, Rn. 34; BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 276/02, zitiert nach juris, Rn. 9,11).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06

    Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als

    Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13
    Dies widerspräche der Systematik des § 129 InsO (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06, zitiert nach juris, Rn. 34; BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 276/02, zitiert nach juris, Rn. 9,11).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13
    Die objektive Gläubigerbenachteiligung i. S. d. § 129 InsO ist Voraussetzung jeder Insolvenzanfechtung (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2006 - IX ZB 167/04, zitiert nach juris, Rn. 11; Urteil vom 19.09.1988 - II ZR 255/87, zitiert nach juris, Rn. 43).
  • OLG Hamm, 08.06.1995 - 27 U 18/95
    Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13
    Im Gegenteil haftet der Insolvenzverwalter den Insolvenzgläubigern gerade dann, wenn er schuldhaft Prozesse trotz nicht hinreichender Erfolgsaussichten führt (vgl. OLG Hamm, ZIP 1995, 1436, 1437; Bork, ZIP 2005, 1120, 1121).
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94

    Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der

    Auszug aus LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13
    Insbesondere Anfechtungsprozesse sind mit erheblichen, im Voraus nur schwer abwägbaren Prozessrisiken belastet (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1995 - II ZR 277/94, zitiert nach juris, Rn. 10; Brandes/Schoppmeyer, a. a. O.).
  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

    b) Für das Rechtsschutzinteresse nicht von Bedeutung ist, ob und nach welchen Maßstäben der Insolvenzverwalter den Insolvenzgläubigern nach § 60 InsO haftet, wenn er einen Anfechtungsprozess führt, bei dem wegen der wirtschaftlichen Situation des Arbeitnehmers von vornherein klar ist, dass unter normalen Umständen eine Vollstreckung zur Masse auch bei Obsiegen des Insolvenzverwalters nicht zu erwarten ist, oder wenn dies während des Verfahrens deutlich wird und gleichwohl weitere Prozesskosten veranlasst werden (vgl. zur Haftung des Insolvenzverwalters für das schuldhafte Führen eines aussichtslosen Prozesses und der bei der Abwägung der Erfolgsaussicht der Klage erforderlichen Berücksichtigung auch der Vollstreckungsaussicht Bork ZIP 2005, 1120, 1121 f.; vgl. für den umgekehrten Fall der Haftung des Insolvenzverwalters für das Unterlassen eines Anfechtungsprozesses LG Krefeld 6. Februar 2014 - 3 O 271/13 - Rn. 18 mwN) .
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