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   LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3763
LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15 (https://dejure.org/2016,3763)
LG Krefeld, Entscheidung vom 08.03.2016 - 2 S 60/15 (https://dejure.org/2016,3763)
LG Krefeld, Entscheidung vom 08. März 2016 - 2 S 60/15 (https://dejure.org/2016,3763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch die Parteien; Räumungsanspruch aufgrund Beendigung des Mietvertrages

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsverfügung gegen Dritte möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumungsverfügung gegen Dritte im Gewerbemietrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummiete: Übertragung der Wertung des § 940a Abs.2 ZPO auf die Prüfung des Verfügungsgrundes aus § 940 ZPO

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Untermietern Räumungsverfügung vorlegen - Auch bei Gewerbe-Immobilien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Untermietern Räumungsverfügung vorlegen - auch bei Gewerbeimmobilien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter von Gewerberäumen kann Dritten durch einstweilige Verfügung auf Räumung in Anspruch nehmen - Berücksichtigung der Wertungen des § 940 a Abs. 2 ZPO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaummiete: Räumungsverfügung gegen Dritte? (IVR 2016, 113)

Verfahrensgang

  • AG Kempen - 11 C 208/15
  • LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 580
  • ZMR 2016, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 24.11.2014 - 2 W 237/14

    Anordnung der Räumung von Gewerbemieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Auszug aus LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15
    Der Gesetzgeber hat die Regelung ausdrücklich auf Wohnraummietverhältnisse beschränkt und Anregungen im Gesetzgebungsverfahren, sie auch auf Gewerberaummietverhältnisse zu erstrecken, ungehört gelassen (vgl. dazu OLG Celle, NJW 2015, 711).

    Anderer Ansicht: OLG Celle NZM 2015, 166; KG NJW 2013, 3588; LG Köln NJW 2013, 3589).

  • LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15

    (Kreditfinanzierter Kraftfahrzeugkauf: Widerruf des Darlehensvertrages im Altfall

    Auszug aus LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15
    Das Pachtverhältnis ist beendet, die PGN GmbH & Co. KG wurde mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 29.07.2015 in dem Verfahren 2 O 156/15 zur Räumung verurteilt.

    Daraufhin begehrte der Kläger im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren von der Beklagten die Räumung dieses Zimmers mit der streitigen Behauptung, er habe von dem Mietverhältnis erst nach der letzten mündlichen Verhandlung im erwähnten Verfahren 2 O 156/15 erfahren.

  • LG Hamburg, 27.06.2013 - 334 O 104/13

    Gewerberaummiete: Räumungsverfügung gegen einen Dritten

    Auszug aus LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15
    Das bedeutet nicht eine analoge Anwendung des § 940a Abs. 2 ZPO, sondern die Übernahme von dessen gesetzlicher Wertung in den weitgehend offenen Tatbestand des § 940 ZPO (Ähnlich bzw. im Ergebnis wie hier: LG Hamburg NJW 2013, 3666; LG Hamburg ZMR 2015, 380; Fleindl ZMR 2014, 938; Hinz ZMR 2012, 163 und NZM 2012, 793; Wiek InfoM 2013, 507; Neuhaus ZMR 2013, 694; Fleindl ZMR 2013, 685; Schmid GE 2014, 227; Klüver ZMR 2015, 10.
  • LG Köln, 12.06.2013 - 1 T 147/13

    Räumungsverfügung: Nur anwendbar auf Wohnraummietverhältnisse!

    Auszug aus LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15
    Anderer Ansicht: OLG Celle NZM 2015, 166; KG NJW 2013, 3588; LG Köln NJW 2013, 3589).
  • KG, 05.09.2013 - 8 W 64/13

    Mietrecht: Einstweilige Räumungsverfügung im Gewerberaummietverhältnis

    Auszug aus LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15
    Anderer Ansicht: OLG Celle NZM 2015, 166; KG NJW 2013, 3588; LG Köln NJW 2013, 3589).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09

    Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Auszug aus LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15
    Deshalb wurde ein Verfügungsgrund nur bejaht, wenn Gefahren für das Mietobjekt selbst oder erhebliche, existenzgefährdende Vermögensschäden für den Vermieter bei Verbleib des Mieters in dem Mietobjekt drohen und wenn zusätzlich der Räumungsanspruch unstreitig oder offensichtlich begründet ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2009, 818; Schmidt-Futterer/Streyl, a. a. O., § 940a Rdnr. 57).
  • OLG Dresden, 29.11.2017 - 5 U 1337/17

    Zulässigkeit einer Räumungsverfügung hinsichtlich vermieteten Gewerberaums

    Dagegen vertreten verschiedene Landgerichte (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - 334 O 104/13 -, NJW 2013, 3666; LG Krefeld, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 S 60/15 -, ZMR 2016, 448) und Literaturstimmen (Hinz NZM 2012, 777, 794; Fleindl ZMR 2014, 938; Klüver ZMR 2015, 10 f.; Börstinghaus jurisPR-MietR 7/2016 Anm. 4; Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage, § 940a ZPO Rn. 57; Drescher in: Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 940a Rn. 9) die Auffassung, die im § 940a Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gekommenen Wertungen seien auch hinsichtlich der Voraussetzungen für den Erlass vom Räumungsverfügungen im Bereich der gewerblichen Miete zu berücksichtigen.
  • OLG München, 12.12.2017 - 32 W 1939/17

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung und Herausgabe von gewerblich

    Wenn der Gesetzgeber schon die Räumung von Wohnraum im Wege einstweiliger Verfügung, die grundsätzlich ausgeschlossen ist, in diesen Fällen erleichtert zulässt, können diese typisierten Verfügungsgründe erst recht andere Gründe im Sinne von § 940 ZPO darstellen, wenn die Räumung von gewerblich genutzten Räumen durch einstweilige Verfügung verlangt wird, die grundsätzlich gesetzlich zulässig ist (Fleindl ZMR 2014, 938; LG Krefeld ZMR 2016, 448; LG Hamburg NJW 2013, 3666; Klüver ZMR 2015, 10).

    Eine Abwägung ist erforderlich, denn bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 940a Abs. 2 ZPO ist ein Verfügungsgrund für eine Leistungsverfügung nur in der Regel, aber nicht zwingend gegeben (LG Krefeld ZMR 2016, 448).

  • KG, 09.05.2019 - 8 W 28/19

    Einstweilige Verfügung: Räumungsverfügung für gewerblich genutzte Räume

    Wenn der Gesetzgeber schon die Räumung von Wohnraum im Wege einstweiliger Verfügung, die grundsätzlich ausgeschlossen ist, in diesen Fällen erleichtert zulässt, können diese typisierten Verfügungsgründe erst recht andere Gründe im Sinne von § 940 ZPO darstellen, wenn die Räumung von gewerblich genutzten Räumen durch einstweilige Verfügung verlangt wird, die grundsätzlich gesetzlich zulässig ist (Fleindl ZMR 2014, 938; LG Krefeld ZMR 2016, 448; LG Hamburg NJW 2013, 3666; Klüver ZMR 2015, 10).

    Eine Abwägung ist erforderlich, denn bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 940 a Abs. 2 ZPO ist ein Verfügungsgrund für eine Leistungsverfügung nur in der Regel, aber nicht zwingend gegeben (vgl. LG Krefeld ZMR 2016, 448; OLG München, a.a.O., Tz. 38; a.A. OLG Dresden, a.a.O., Tz. 26).

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