Rechtsprechung
LG Krefeld, 09.01.2014 - 7 O 110/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 09.01.2014 - 7 O 110/12
- OLG Düsseldorf, 19.11.2014 - 11 U 3/14
- BGH, 16.09.2015 - V ZR 8/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97
Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die …
Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 7 O 110/12
Mögliche Anhaltspunkte nimmt die Rechtsprechung beim Erwerb hochwertiger Investitions- und Konsumgüter vom Händler oder Endabnehmer an, weil in diesen Fällen regelmäßig mit einem Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten zu rechnen sei, wenn der Erwerb innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer erfolgt (BGH, NJW 1999, 425). - OLG München, 16.07.2003 - 21 U 2047/03
Unterschlagung von hochwertigen Baufahrzeugen durch einen "Koordinator"
Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 7 O 110/12
Nachforschungspflichten können bei hochwertigen Investitionsgütern auch dann bestehen, wenn diese seit relativ kurzer Zeit in Gebrauch waren und zudem die Möglichkeit besteht, dass die Geräte vom Verkäufer geleast und gemietet sein könnten (OLG München, NJOZ 2003, 2566). - BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02
Auslegung einer Sicherungsvereinbarng
Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 7 O 110/12
Der gute Glaube des Erwerbs erscheint dann schutzwürdiger als das Integritätsinteresse des Eigentümers und ein Abhandenkommen liegt nicht vor (BGH, NJW-RR 2005, 280;… Oechsler in MüKo: BGB, 6. Aufl., § 935, Rdnr. 3). - BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 180/77
Beschränkung der Zulassung der Revision - Wirksamkeit eines in …
Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 7 O 110/12
Grobfahrlässige Unkenntnis wird dann angenommen, wenn der Erwerb die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (BGH, NJW 2005, 1365), d.h. für ihn muss bei nur durchschnittlichem Merk- und Erkenntnisvermögen erkennbar gewesen sein, dass der Veräußerer Nichteigentümer war (BGH, WM 1978, 1208). - BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03
Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die …
Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 7 O 110/12
Grobfahrlässige Unkenntnis wird dann angenommen, wenn der Erwerb die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (BGH, NJW 2005, 1365), d.h. für ihn muss bei nur durchschnittlichem Merk- und Erkenntnisvermögen erkennbar gewesen sein, dass der Veräußerer Nichteigentümer war (BGH, WM 1978, 1208).