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   LG Krefeld, 12.10.2010 - 1 S 46/10   

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https://dejure.org/2010,17158
LG Krefeld, 12.10.2010 - 1 S 46/10 (https://dejure.org/2010,17158)
LG Krefeld, Entscheidung vom 12.10.2010 - 1 S 46/10 (https://dejure.org/2010,17158)
LG Krefeld, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 1 S 46/10 (https://dejure.org/2010,17158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit; Im Rahmen eines Abbuchungsverfahrens erteilter Abbuchungsauftrag an eine Bank als Weisung i.S.d. §§ 665, 676 BGB des Schuldners gegenüber dieser i.R. eines bestehenden Girovertrages zum Zwecke ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit; Im Rahmen eines Abbuchungsverfahrens erteilter Abbuchungsauftrag an eine Bank als Weisung i.S.d. §§ 665 , 676 BGB des Schuldners gegenüber dieser i.R. eines bestehenden Girovertrages zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 20 U 1/98

    Beweislast für Kontozugriffsberechtigung beim Lastschrift-Abbuchungsverfahren

    Auszug aus LG Krefeld, 12.10.2010 - 1 S 46/10
    Aus diesem Grunde hat etwa auch das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 17.11.1998 auch den seitens des Schuldners (= Anweisenden) gegen den Gläubiger (d.h. denjenigen, der die Lastschrift eingereicht hat) geltend gemachten Rückzahlungsanspruch auf § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB gestützt (vgl. NJW-RR 1999, 417).

    Denn hat der Zahlungspflichtige, hier die Kläger, seiner Bank einen Abbuchungsauftrag erteilt, kann er der Belastung seines Kontos nach Einlösung der Lastschrift nicht widersprechen (BGHZ 72, 343 ff., zitiert nach JURIS Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 417, zitiert nach JURIS Rdnr. 15).

  • BGH, 05.10.1993 - XI ZR 180/92

    Verjährungseinrede in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Krefeld, 12.10.2010 - 1 S 46/10
    § 214 Abs. 2 BGB ist auch dann nicht anwendbar, wenn der Schuldner freiwillig, aber zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (letztlich also doch nicht freiwillig) zahlt; vgl. statt aller Staudinger-Peters, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2004, § 214 Rdnr. 35 m.w.N. Nach der Auffassung des BGH in seinem dieser Kommentierung zu Grunde liegenden Urteil ist in jenem Fall eine auf § 214 Abs. 2 BGB gestützte Ausnahme von der Regel des § 813 Abs. 1 S. 1 BGB deshalb nicht gerechtfertigt, weil der Schuldner die Zahlung nur unter dem Druck erbracht habe, andernfalls im Wege der Zwangsvollstreckung schwerwiegende Verluste erleiden zu müssen, und es sich deshalb nicht um eine freiwillige Leistung handele (BGH, NJW 1993, 3318, 3320).
  • BGH, 19.10.1978 - II ZR 96/77

    Lastschriftverfahren

    Auszug aus LG Krefeld, 12.10.2010 - 1 S 46/10
    Denn hat der Zahlungspflichtige, hier die Kläger, seiner Bank einen Abbuchungsauftrag erteilt, kann er der Belastung seines Kontos nach Einlösung der Lastschrift nicht widersprechen (BGHZ 72, 343 ff., zitiert nach JURIS Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 417, zitiert nach JURIS Rdnr. 15).
  • AG Hildesheim, 15.06.2010 - 80 C 53/09

    Gaslieferungsvertrag: Nachzahlungsanspruch wegen einseitiger Gaspreiserhöhung bei

    Die Klägerin hatte gegen das Urteil des Ag Hildesheim (die zugelassene) Berufung eingelegt, hat diese aber nach Hinweis der Kammer (LG Hildesheim 1 S 46/10) am 11.11.2010 zurückgenommen.
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