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   LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18   

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LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18 (https://dejure.org/2020,40944)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13.02.2020 - 5 O 87/18 (https://dejure.org/2020,40944)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 5 O 87/18 (https://dejure.org/2020,40944)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    Denn wer - wie die hiesigen Parteien - eine Entlohnung ohne Rechnungsstellung vereinbart, verstößt in objektiver Hinsicht gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten des Unternehmers gemäß § 25 Abs. 3 EStG und § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG sowie gegen die Rechnungsstellungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, bei denen es sich um steuerliche Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG handelt (so BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 09. März 2017 - 16 U 169/16 -, juris).

    Er stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass ein solcher Einwand bei Verstößen gegen steuerrechtliche Pflichten nicht begründet sei und diese vielmehr ohne weiteres zur Nichtigkeit des gesamten zugrunde liegenden Werkvertrages führen (so BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 28 - 29, juris).

  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    So hat zum Zwecke der Bekämpfung von Schwarzarbeit der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, dass ein solcher unter Verstoß gegen das SchwarzArbG geschlossener Vertrag insgesamt nach § 134 BGB nichtig ist und beiden Parteien eines solchen Vertrages keinerlei Ansprüche mehr zustehen, auch nicht unter bereicherungsrechtlichen Aspekten - jedenfalls dann, wenn wie vorliegend der Unternehmer vorsätzlich gegen das SchwarzArbG verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (so BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, BGHZ 206, 69-74; Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 -, BGHZ 214, 228-235, jeweils zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).

    Weiter weist der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hin, das SchwarzArbG diene nicht allein der Verhinderung von Steuerhinterziehung, sondern wolle auch die mit der Schwarzarbeit einhergehende Wettbewerbsverzerrung verhindern oder zumindest einschränken; es diene daher auch dem Schutz gesetzestreuer Unternehmer und Arbeitnehmer (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 -, BGHZ 214, 228-235, Rn. 21, juris mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2017 - 21 U 21/16

    Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei einer "Ohne-Rechnung-Abrede"

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    und 20.2.2019 benennen als Leistungsdatum den 13.8.2016 -, ein gewichtiges Indiz für die Annahme, dass die Parteien geplant haben, die wechselseitigen Bauvorhaben im Wesentlichen außerhalb der "steuerlichen" Rechtsordnung zu belassen (ähnlich OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, Rn. 51, juris).

    Denn wer - wie die hiesigen Parteien - eine Entlohnung ohne Rechnungsstellung vereinbart, verstößt in objektiver Hinsicht gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten des Unternehmers gemäß § 25 Abs. 3 EStG und § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG sowie gegen die Rechnungsstellungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, bei denen es sich um steuerliche Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG handelt (so BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 09. März 2017 - 16 U 169/16 -, juris).

  • OLG Celle, 09.03.2017 - 16 U 169/16

    Verletzung von Pflichten aus einem Architektenvertrag; Nichtigkeit eines

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    Die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung ist wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) nach § 134 BGB insgesamt nichtig ist, weshalb die mit der Klage verfolgten Ansprüche des Klägers unter keinem rechtlichen Aspekt bestehen (ähnlich aus jüngerer Rechtsprechung auch OLG Celle, Urteil vom 09. März 2017 - 16 U 169/16 -, juris, zu fehlenden Rechnungen über Architektenleistungen und einer behaupteten Verrechnungsabrede mit den Kosten einer Fahrzeugreparatur; die insoweit erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der BGH (AZ.: VII ZR 74/17, juris) mit Beschluss vom 24.7.2019 zurückgewiesen).

    Denn wer - wie die hiesigen Parteien - eine Entlohnung ohne Rechnungsstellung vereinbart, verstößt in objektiver Hinsicht gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten des Unternehmers gemäß § 25 Abs. 3 EStG und § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG sowie gegen die Rechnungsstellungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, bei denen es sich um steuerliche Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG handelt (so BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 09. März 2017 - 16 U 169/16 -, juris).

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    Denn ein Schuldverhältnis im Sinne der §§ 280, 241 BGB kann auch ein nichtiges sein (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB Kommentar, 79. Auflage, Einl. vor § 241 Rn. 4 m.w.N.; für die Anwendung von § 677 BGB und eine Haftung des Geschäftsführers für Verstöße gegen die darin bestimmten Pflichten trotz Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 290/04 -, m.w.N., juris).
  • KG, 08.08.2017 - 21 U 34/15

    Werkvertrag: Annahme der Nichtigkeit wegen Schwarzgeldabrede;

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    Aber auch unter Berücksichtigung der etwa vom KG Berlin in seinem Urteil vom 8. August 2017 (Az.: 21 U 34/15, juris) unter Hinweis auf den Beibringungsgrundsatz vertretenen Meinung, trotz deutlicher Indizien für das Gegenteil sei das Gericht daran gebunden, wenn zwischen den Parteien eines Rechtsstreites unstreitig keine Ohne-Rechnung-Abrede vorliegt, steht dies im hiesigen Fall der Feststellung der Kammer nicht entgegen.
  • BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    So hat zum Zwecke der Bekämpfung von Schwarzarbeit der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, dass ein solcher unter Verstoß gegen das SchwarzArbG geschlossener Vertrag insgesamt nach § 134 BGB nichtig ist und beiden Parteien eines solchen Vertrages keinerlei Ansprüche mehr zustehen, auch nicht unter bereicherungsrechtlichen Aspekten - jedenfalls dann, wenn wie vorliegend der Unternehmer vorsätzlich gegen das SchwarzArbG verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (so BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14 -, BGHZ 206, 69-74; Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 -, BGHZ 214, 228-235, jeweils zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 30.10.1996 - 2 U 151/96

    Werkvertrag, Nichtigkeit, Steuerverkürzung, Geständnis, Wahrheitspflicht

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    So geht eine Auffassung davon aus, das Gericht könne übereinstimmenden Parteivortrag dann unbeachtet lassen, wenn es aus den vorgetragenen Umständen von der Unwahrheit überzeugt ist (so OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96 -, zur Nichtigkeit eines Vertrages wegen der offensichtlichen Vereinbarung einer Schwarzgeldzahlung trotz insoweit übereinstimmend unrichtigem Parteivortrages, juris; ebenso unter Hinweis auf diese Entscheidung Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 138 ZPO, Rn. 7, m.w.N. zum Meinungsstand, juris).
  • BGH, 24.07.2019 - VII ZR 74/17

    "Schwarzplaner" haftet nicht für Planungsmängel!

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    Die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung ist wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) nach § 134 BGB insgesamt nichtig ist, weshalb die mit der Klage verfolgten Ansprüche des Klägers unter keinem rechtlichen Aspekt bestehen (ähnlich aus jüngerer Rechtsprechung auch OLG Celle, Urteil vom 09. März 2017 - 16 U 169/16 -, juris, zu fehlenden Rechnungen über Architektenleistungen und einer behaupteten Verrechnungsabrede mit den Kosten einer Fahrzeugreparatur; die insoweit erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der BGH (AZ.: VII ZR 74/17, juris) mit Beschluss vom 24.7.2019 zurückgewiesen).
  • BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Forderungen auf Architektenhonorar gegen

    Auszug aus LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18
    So sind die beiden Netto-Beträge von 18.000,- Euro und 12.000,- Euro in den Rechnungen jeweils mit "Pauschal" betitelt, die Rechnungen nicht etwa als Abschlagsrechnungen deklariert und überdies enthalten die Rechnungen keine prüffähige Darlegung zu bereits erbrachten Leistungen, wie es für Abschlagsrechnungen im Sinne des § 15 Abs. 2 HOAI gefordert wird (zum Erfordernis der Prüffähigkeit bei Abschlagsrechnungen im Sinne der HOAI etwa BGH, Urteil vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 -, m.w.N., juris).
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

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