Rechtsprechung
   LG Krefeld, 15.04.2015 - 2 S 52/14   

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https://dejure.org/2015,16558
LG Krefeld, 15.04.2015 - 2 S 52/14 (https://dejure.org/2015,16558)
LG Krefeld, Entscheidung vom 15.04.2015 - 2 S 52/14 (https://dejure.org/2015,16558)
LG Krefeld, Entscheidung vom 15. April 2015 - 2 S 52/14 (https://dejure.org/2015,16558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Staffelmietvereinbarung, Ausschluss der Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staffelmietvereinbarung bleibt während der vereinbarten Laufzeit wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zustimmung eines Mieters zur Mieterhöhung während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Staffelmietvereinbarung: widersprüchliche Hinweise zur Mieterhöhung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmung eines Mieters zur Mieterhöhung während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Staffelmietvereinbarung - Durch AGB-Klausel eröffnete Möglichkeit der Mieterhöhung unerheblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Staffelmietvereinbarung wirksam trotz weiterer Mieterhöhungsmöglichkeiten in den AGB? (IMR 2015, 440)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2015, 819
  • ZMR 2016, 878
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Dortmund, 15.06.2010 - 425 C 142/10

    Schranken des einseitigen Kündigungsverzichts

    Auszug aus LG Krefeld, 15.04.2015 - 2 S 52/14
    Hierdurch wird hinreichend klar und verständlich zum Ausdruck gebracht, dass Mieterhöhungen nur alternativ nach den §§ 558 ff. BGB oder aber im Wege einer Staffelmietvereinbarung möglich sein sollen (die bei AG Dortmund, Urteil vom 15.06.2010, Az. 425 C 142/10 Rn. 52, streitgegenständliche Klausel enthielt eine solche Klarstellung nicht).

    Der Umstand, dass das Amtsgericht Dortmund und diesem folgend das Landgericht Dortmund in einem ähnlich gelagerten Fall zu einem unterschiedlichen Ergebnis gekommen sind (s. AG Dortmund, Urteil vom 15.06.2010, Az. 425 C 142/10 - Rn. 52; LG Dortmund, Urteil vom 22.09.2011 - 1 S 165/10 - Rn. 37 ff.), führt zu keiner anderen Bewertung.

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus LG Krefeld, 15.04.2015 - 2 S 52/14
    Danach sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird (BGH NJW 2013, 995).
  • LG Dortmund, 22.09.2011 - 1 S 165/10

    Kriterien zur Feststellung von Zahlungsansprüchen des Vermieters auf Grundlage

    Auszug aus LG Krefeld, 15.04.2015 - 2 S 52/14
    Der Umstand, dass das Amtsgericht Dortmund und diesem folgend das Landgericht Dortmund in einem ähnlich gelagerten Fall zu einem unterschiedlichen Ergebnis gekommen sind (s. AG Dortmund, Urteil vom 15.06.2010, Az. 425 C 142/10 - Rn. 52; LG Dortmund, Urteil vom 22.09.2011 - 1 S 165/10 - Rn. 37 ff.), führt zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 279/07

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung i.F.d. betragsmäßigen Ausweisung der

    Auszug aus LG Krefeld, 15.04.2015 - 2 S 52/14
    Da das Mietverhältnis bis zum 30.06.2042 befristet und die Staffelmiete nur bis zum Jahr 2037 vereinbart wurde, bliebe für die sonstigen gesetzlichen Mieterhöhungsvorschriften bezogen auf die sich hieran anschließende Zeit Raum (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 279/07 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 227/06

    Entfallen eines Anspruchs auf Rückkauf gegen den Kfz-Hersteller bei Änderung des

    Auszug aus LG Krefeld, 15.04.2015 - 2 S 52/14
    Nach ständiger Rechtsprechung gelten bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht die Regelungen der §§ 133, 157 BGB, sondern der Grundsatz der objektiven Auslegung (st. Rspr. BGH NJW-RR 2007, 1697; Staudinger/Peter Schlosser, 2013, BGB § 305c, Rn. 126).
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