Rechtsprechung
LG Krefeld, 18.06.2007 - 6 T 116/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sofortigen Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss i.R.e. zivilprozessualen Zwangsversteigerung; Ausgestaltung der anzubietenden Sicherheitsleistung i.R.d. Abgabe eines Angebots im zivilprozessualen Zwangsversteigerungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 22.05.2007 - 423 K 21/06
- AG Krefeld, 31.05.2007 - 423 K 21/06
- LG Krefeld, 18.06.2007 - 6 T 116/07
- BGH, 14.02.2008 - V ZB 80/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters
Auszug aus LG Krefeld, 18.06.2007 - 6 T 116/07
Es ist mit dem Zweck des Gesetzes nämlich grundsätzlich nicht vereinbar, einem Bieter, der seiner Obliegenheit zur Beschaffung einer geeigneten Sicherheit vor dem Termin nicht nachgekommen ist, im Termin noch Gelegenheit zu geben, diese während der Bietfrist zu beschaffen und - falls dafür erforderlich - die Frist zur Abgabe von Geboten zu verlängern ( BGH, Beschluss vom 12.1.2006 in NJW-RR 2006, 715 ff. ).