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   LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21   

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LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21 (https://dejure.org/2021,39829)
LG Krefeld, Entscheidung vom 19.03.2021 - 21 KLs 3/21 (https://dejure.org/2021,39829)
LG Krefeld, Entscheidung vom 19. März 2021 - 21 KLs 3/21 (https://dejure.org/2021,39829)
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  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur

    Auszug aus LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Für die Prognoseentscheidung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob solche zukünftigen Taten von einschlägiger Natur sind, da das Gesetz lediglich von Straftaten schlechthin ausgeht, ohne diese auf dem zur Aburteilung anstehenden Deliktsbereich zu beschränken (BayObLGSt 2002, 126 = NStZ-RR 2003, 105; vgl. BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 56 Rn. 5).
  • OLG Oldenburg, 29.01.2007 - Ss 353/06

    Kriterien für eine angemessene Strafzumessung wegen Umweltdelikten und Betruges;

    Auszug aus LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Die Wahrscheinlichkeit künftig straffreien Verhaltens muss zur Überzeugung des Gerichts feststehen, der Zweifelssatz gilt insoweit nicht (BGH StV 1992, 106; OLG Oldenburg NStZ-RR 2007, 197), wohl aber für die der Überzeugung zugrundeliegenden Tatsachen (Fischer StGB, 67. Auflage 2020, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung verlangt stets die begründete Erwartung, also nicht die bloße Hoffnung (BayObLG JZ 2000, 330), aber auch keine sichere oder unbedingte Gewähr (BGH NStZ-RR 2005, 38; OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 186; Fischer Rn. 4 mwN), dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird, sei es auch erst mithilfe von Auflagen, § 56b, oder Weisungen, §§ 56c, 56d, und künftig, also nicht nur während der Dauer der Bewährungszeit, auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird; auch solche aus dem Bagtellbereich (OLG Celle BeckRS 2016, 113282).
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Auszug aus LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung verlangt stets die begründete Erwartung, also nicht die bloße Hoffnung (BayObLG JZ 2000, 330), aber auch keine sichere oder unbedingte Gewähr (BGH NStZ-RR 2005, 38; OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 186; Fischer Rn. 4 mwN), dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird, sei es auch erst mithilfe von Auflagen, § 56b, oder Weisungen, §§ 56c, 56d, und künftig, also nicht nur während der Dauer der Bewährungszeit, auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird; auch solche aus dem Bagtellbereich (OLG Celle BeckRS 2016, 113282).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Die Prognose, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (vgl. BGH, Bes. v . 07.06.2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • OLG Braunschweig, 18.12.1997 - Ss 114/97
    Auszug aus LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung verlangt stets die begründete Erwartung, also nicht die bloße Hoffnung (BayObLG JZ 2000, 330), aber auch keine sichere oder unbedingte Gewähr (BGH NStZ-RR 2005, 38; OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 186; Fischer Rn. 4 mwN), dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird, sei es auch erst mithilfe von Auflagen, § 56b, oder Weisungen, §§ 56c, 56d, und künftig, also nicht nur während der Dauer der Bewährungszeit, auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird; auch solche aus dem Bagtellbereich (OLG Celle BeckRS 2016, 113282).
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Auszug aus LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Hierfür wäre erforderlich, dass gerichtliche Weisungen, wie etwa eine dauerhafte medikamentöse, ggf. ambulante Behandlung flankiert durch einen Bewährungshelfer im konkreten Fall hinreichende Gewähr dafür böten, dass sich der Betroffene auch tatsächlich einer ambulanten Behandlung unterzöge (vgl. BGH, Urteil vom 27.3.2007 - 1 StR 48/07, juris).
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