Rechtsprechung
   LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21   

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https://dejure.org/2022,35098
LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21 (https://dejure.org/2022,35098)
LG Krefeld, Entscheidung vom 21.09.2022 - 2 S 27/21 (https://dejure.org/2022,35098)
LG Krefeld, Entscheidung vom 21. September 2022 - 2 S 27/21 (https://dejure.org/2022,35098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragskündigung um 22:30 Uhr eingeworfen: Zugang wann?

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mündliche Information über den Einwurf wahrt das Schriftformgebot nicht.

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung um 22:30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen?

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Zugang einer um 22:30 Uhr eingeworfenen Kündigung trotz mündlicher Information ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsschreiben im Briefkasten - Wirft es die Mieterin um 22.30 Uhr beim Vermieter ein, geht ihm die Kündigung erst am Folgetag zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung am 3. Werktag um 22:30 eingeworfen. Zugang heute oder morgen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Zugang einer Kündigung durch mündliche Information über Einwurf in den Briefkasten des Empfängers - Um 22.30 Uhr in Briefkasten geworfene Kündigung geht erst am nächsten Tag zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung um 22.30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen? (IMR 2023, 92)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 301
  • MDR 2023, 223
  • NZM 2023, 284
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Krefeld, 04.11.2021 - 12 C 99/21
    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 30.11.2021 (Az. 12 C 99/21) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Krefeld vom 30.11.2021 (Az.: 12 C 99/21) den Beklagten zu verurteilen, an sie einen weiteren Betrag in Höhe von 1.191,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2021 zu zahlen.

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Die in dem Abrechnungszeitraum angefallenen Betriebskosten müssen in ihren Einzelangaben wie auch in ihrer Gesamtheit derart klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich abgerechnet werden, dass sie sich einem durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter gedanklich und rechnerisch erschließen und er dadurch in die Lage versetzt wird, den auf das Abrechnungsjahr bezogenen Abrechnungssaldo des Vermieters nachzuprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 295/07).
  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04

    Kündigung - Schriftform

    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Etwas anderes vermag die Kammer auch dem klägerseits zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 04.11.2004, 2 AZR 17/04) nicht zu entnehmen.
  • BGH, 19.12.2018 - VIII ZR 254/17

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung über eine

    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Erforderlich für eine wirksame Umlage auf den Mieter gemäß § 556 Abs. 1 BGB ist indes, dass der Mieter durch die der Umlage zugrundeliegende Vereinbarung in die Lage versetzt wird, zu ersehen, welche Kosten auf ihn zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2018, VIII ZR 254/17).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Dabei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Empfängers abzustellen, sondern im Interesse der Rechtssicherheit zu generalisieren (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2004, XII ZR 214/00).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Bis um 18:00 Uhr in den Briefkasten eingeworfene Briefe hat die Rechtsprechung als noch am selben Tag zugehend angesehen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15.10.1992, Vf. 117-VI-91), erst erhebliche Zeit nach der allgemeinen Postzustellung in einen Wohnungsbriefkasten eingeworfene dagegen als erst am nächsten Tag zugehend (vgl. BAG, Urteil vom 08.12.1983, 2 AZR 337/82).
  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 244/18

    Ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnungen bei Wohnanlagen: Zusammenstellung der

    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Zur formellen Ordnungsmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, dass diese den Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2020, VIII ZR 244/18).
  • VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91

    (VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem

    Auszug aus LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21
    Bis um 18:00 Uhr in den Briefkasten eingeworfene Briefe hat die Rechtsprechung als noch am selben Tag zugehend angesehen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15.10.1992, Vf. 117-VI-91), erst erhebliche Zeit nach der allgemeinen Postzustellung in einen Wohnungsbriefkasten eingeworfene dagegen als erst am nächsten Tag zugehend (vgl. BAG, Urteil vom 08.12.1983, 2 AZR 337/82).
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