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   LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20   

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https://dejure.org/2020,78308
LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20 (https://dejure.org/2020,78308)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22.09.2020 - 7 T 64/20 (https://dejure.org/2020,78308)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22. September 2020 - 7 T 64/20 (https://dejure.org/2020,78308)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 10/19

    Hinweis des Betroffenen auf die Zustellungsvorschriften schriftlich und gegen

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Diese Feststellung wiederum umfasst nicht nur den Erlass und die Bekanntmachung der Verfügung, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen ihrer Vollziehbarkeit (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 8).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit klargestellt: Soweit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2019 (V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 9) insoweit die Pflicht der Haftgerichte zu einer weitergehenden Prüfung entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 174/17

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan;

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Im Haftverfahren ist die Entscheidung hinzunehmen (BGH, Beschl. V. 21.8.2019 - V ZB 174/17, juris Rn. 8).

    Beruht die vollziehbare Ausreisepflicht - wie hier - auf einer Ausweisungsverfügung, umfasst diese Prüfung auch die Feststellung, ob die Ausweisungsverfügung erlassen und vollziehbar ist (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 10 und vom 21. August 2019 - V ZB 174/17, juris Rn. 8).

  • AG Krefeld, 13.02.2020 - 29 XIV (B) 50/20
    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Die Beschwerde vom 26.02.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 13.02.2020, Az. 29 XIV (B) 50/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Dies ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 12 zur Frage der Rücknahmepflicht von EU-Mitgliedstaaten bei der Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17

    Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Beruht die vollziehbare Ausreisepflicht - wie hier - auf einer Ausweisungsverfügung, umfasst diese Prüfung auch die Feststellung, ob die Ausweisungsverfügung erlassen und vollziehbar ist (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 10 und vom 21. August 2019 - V ZB 174/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15

    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit klargestellt: Soweit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2019 (V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 9) insoweit die Pflicht der Haftgerichte zu einer weitergehenden Prüfung entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und

    Auszug aus LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Der dem Verwaltungsakt anhaftende Fehler muss diesen schlechterdings als unerträglich, d. h. mittragenden Verfassungsprinzipien und der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2007, AZ. I ZR 125/04, Rdn. 20, zitiert nach Juris).
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