Rechtsprechung
LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 8 Abs. 1 BestG NRW; § 12 Abs. 1 S. 2 BestG NRW § 14 Abs. 3 S. 1 BestG NRW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldbegehren wegen Verletzung des Totenfürsorgerechts; Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Totenfürsorgerecht als Ausprägung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes des Verstorbenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld bei Bestattung der Asche des Verstorbenen im Fluss
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Urne des Vaters aus dem Grab entnommen: Schmerzensgeldanspruch?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des Totenfürsorgerechts durch Umbettung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vom Verstorbenen ungewünschte Umbettung durch Totenfürsorgeberechtigten: Kein Schmerzensgeld des nahen Angehörigen bei nachvollziehbaren Gründen zur Umbettung - Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung des nahen Angehörigen bei Umbettung aus sachwidrigen Gründen
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
- LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 881
- FamRZ 2017, 1875
Wird zitiert von ...
- LG München II, 18.12.2020 - 1 Ks 31 Js 47130/18
Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und wegen Störung …
Auch im Hinblick auf den von der Angeklagten verwirklichten Straftatbestand der Störung der Totenruhe ist eine deliktische Haftung wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Nebenkläger als nahe Angehörige dem Grunde nach gegeben (vgl. LG Krefeld, NJW-RR 2017, 881), zumal die Angeklagte durch die vorsätzliche Tötung ihres Ehemanns das ihr als Ehefrau grundsätzlich zustehende primäre Totenfürsorgerecht verloren hat.