Rechtsprechung
   LG Krefeld, 25.08.2021 - 2 S 26/20   

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https://dejure.org/2021,34826
LG Krefeld, 25.08.2021 - 2 S 26/20 (https://dejure.org/2021,34826)
LG Krefeld, Entscheidung vom 25.08.2021 - 2 S 26/20 (https://dejure.org/2021,34826)
LG Krefeld, Entscheidung vom 25. August 2021 - 2 S 26/20 (https://dejure.org/2021,34826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • mietrechtsiegen.de

    Flexible Schönheitsreparaturenpläne in Mietvertrag unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unrenovierte Wohnung muss Nachmieter ausgeglichen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unrenovierte Wohnung: Vermieter muss einen angemessenen Ausgleich gewähren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme einer renovierten Wohnung bei Gebrauchsspuren des Vormieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorliegen einer renovierten Wohnung bei Vorliegen von allenfalls Gebrauchsspuren mit Bagatellcharakter - Unrenovierter Zustand bei Bemalung einer Wand mit Dreiecken, Vorhandensein einer lila-grünen Bordüre und aufgeklebten Sternenhimmel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Keine geltungserhaltende Reduktion von Schönheitsreparaturklauseln! (IMR 2022, 56)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 90
  • MDR 2021, 1257
  • NZM 2021, 807
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus LG Krefeld, 25.08.2021 - 2 S 26/20
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen nur bei renovierter Wohnung möglich bzw. bei unrenovierter Wohnung dann, wenn der Vermieter dem Mieter einen angemessenen Ausgleich gewährt (vgl. BGH, NJW 2015, 1594).

    Wie das Amtsgericht richtig herausgearbeitet hat, ist Hintergrund dieser Rechtsprechung die Überlegung, dass der Nachmieter ohne einen angemessenen Ausgleich nicht mit Gebrauchsspuren aus der Vormietzeit belastet werden soll (vgl. BGH, NJW 2015, 1594).

    Denn nur "im Einzelfall" genügen Auffrischungsarbeiten bzw. bleiben nach "Treu und Glauben" Gebrauchsspuren außer Betracht, die so unerheblich sind, dass sie bei lebensnaher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen (s. die Formulierung in BGH, NJW 2015, 1594 Rn. 31).

  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG Krefeld, 25.08.2021 - 2 S 26/20
    Da es sich bei einer Schönheitsreparaturverpflichtung nach der Rechtsprechung des BGH um einen Teil des mieterseits zu entrichtenden - lediglich noch nicht fälligen - Entgelts handelt (vgl. BGH, NZM 2006, 924), muss der Vermieter den Fälligkeitseintritt als Voraussetzung seines Entgeltanspruchs darlegen und beweisen.
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Auszug aus LG Krefeld, 25.08.2021 - 2 S 26/20
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, NZM 2020, 704) eine Kostenbeteiligung des Mieters im laufenden Mietverhältnis aus Treu und Glauben und dem Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis für möglich gehalten, weil eine Kompensation dafür erfolgen solle, dass der die Instandhaltungsmaßnahme begehrende Mieter infolge der durchgeführten Schönheitsreparaturen eine bessere Wohnung erhält, als er sie angemietet hat und für die er einen entsprechenden Mietzins nicht zahlt.
  • AG Krefeld, 22.06.2020 - 2 C 313/19
    Auszug aus LG Krefeld, 25.08.2021 - 2 S 26/20
    Amtsgerichts Krefeld (2 C 313/19) wird zurückgewiesen.
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