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LG Krefeld, 25.10.2017 - 7 O 51/17 |
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Kurzfassungen/Presse
- test.de (Kurzinformation)
Wird zitiert von ...
- LG Paderborn, 27.11.2018 - 7 O 31/18 Auf die hiergegen von Frau T eingereichte Klage stellte die Kammer im Verfahren 7 O 51/17 mit Urteil vom 06.03.2018 die Nichtigkeit der in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse aufgrund von Ladungsmängeln fest.
Wie bereits in der Entscheidung der Kammer vom 06.03.2018 im Verfahren 7 O 51/17 dargelegt, ergaben sich Bedenken gegenüber der Wirksamkeit des § 15 Abs. 2 der "alten" Satzung lediglich insoweit, als dort in Unterabsatz 1 bestimmt war dass neben dem Stimmrecht auch die Verwaltungsrechte der Erben ruhten, wenn der Anteil eines Gesellschafters auf mehrere Erben übergegangen war und diese noch keinen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten aus ihrer Mitte bestimmt hatten, der ihre Rechte in der Gesellschaft wahrnehmen sollte.
Diese regelt im Verhältnis zur vormaligen Satzung lediglich verfahrensrechtliche Fragen genauer; u.a. auch im Hinblick auf die im Verfahren 7 O 51/17 zutage getretenen Probleme.