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   LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19   

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https://dejure.org/2020,21814
LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19 (https://dejure.org/2020,21814)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27.01.2020 - 22 KLs 39/19 (https://dejure.org/2020,21814)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 22 KLs 39/19 (https://dejure.org/2020,21814)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Drogenkonsum kann zwar ein Indiz für die Existenz eines Hangs sein, dessen Fehlen schließt indes den Hang nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Beschluss vom 02. April 2015 - 3 StR 103/15 -, Rn. 5 f., juris; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 -, Rn. 9 f., juris; Stree in: Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 64 Rn. 4 ff.).

    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 -, Rn. 17 m.w.N., juris).

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Weil die Entwicklung des Angeklagten, sein Charakterbild sowie die Tat in ihrem konkreten Zusammenhang untrennbar verbunden sind, lässt sich das Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung in diesem Sinne nur durch eine Ganzheitsbetrachtung zutreffend beurteilen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 27. Februar 1998 - 4St RR 3/98 -, juris).

    Auch die Angst vor bereits als äußerst unangenehm empfundenen Entzugserscheinungen kann unter Umständen das Hemmungsvermögen, insbesondere im Fall der Abhängigkeit von Heroin, erheblich beeinträchtigen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 27. Februar 1998 - 4St RR 3/98 -, Rn. 18, juris).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Drogenkonsum kann zwar ein Indiz für die Existenz eines Hangs sein, dessen Fehlen schließt indes den Hang nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Beschluss vom 02. April 2015 - 3 StR 103/15 -, Rn. 5 f., juris; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 -, Rn. 9 f., juris; Stree in: Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 64 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Vielmehr wird bei weitgehender Sprachunkundigkeit die Annahme fehlender Erfolgsaussicht nahe liegen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.2013 - 3 StR 513/12 Rn 6, BGHR StGB § 64 II Erfolgsaussicht 1).
  • BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Allerdings ist die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu berücksichtigen, der im Falle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 1.4. 2009 - 1 StR 79/09).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Hingegen genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betroffene zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. BGH, Beschl. V. 13.06.2018 - 1 StR 132/18 m.w.N., NStZ-RR 2018, 273, beck-online).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Drogenkonsum kann zwar ein Indiz für die Existenz eines Hangs sein, dessen Fehlen schließt indes den Hang nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Beschluss vom 02. April 2015 - 3 StR 103/15 -, Rn. 5 f., juris; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 -, Rn. 9 f., juris; Stree in: Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 64 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Ein solcher ist dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Merkmale und der Täterpersönlichkeit bei Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Gesichtspunkte vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle derart abweicht, dass zur Findung einer gerechten Strafe die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (s. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - 3 StR 349/02 -, Rn. 9).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Bei derartigen Fallgestaltungen hat der Tatrichter in den Urteilsgründen darzulegen, dass er sich seiner Verpflichtung bewusst ist, ein zu hohes Gesamtstrafübel ausgleichen zu müssen (BGH, Urteil vom 5.12.2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196, beck-online).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

    Auszug aus LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Dies wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die durch die Zäsurwirkung erzwungene Bildung von mehreren Strafen statt einer Gesamtstrafe zu einer in ihrer Summe außergewöhnlich hohen Strafe oder zu einer voraussichtlichen Gesamtvollstreckungsdauer führt, die diejenige einer lebenslangen Freiheitsstrafe erreicht oder überschreitet (BGH NStZ 2000, 137 m.w.N).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

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