Rechtsprechung
LG Köln, 28.09.2022 - 28 O 21/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
4.000 EURO immaterieller Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Offenlegung einer Geschäftsbeziehung zu einem Konkurrenzunternehmen gegenüber Vorgesetzten
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
DSGVO: Schmerzensgeld nach Kontaktaufnahme mit dem Vorgesetzten des Schuldners
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
DSGVO: Schmerzensgeld nach Kontaktaufnahme mit dem Vorgesetzten des Schuldners
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus LG Köln, 28.09.2022 - 28 O 21/22
Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung erfordert (BGHZ 128, 117, 121 f.), sind dabei auch zukünftige Entwicklungen zu bemessen. - BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber …
Auszug aus LG Köln, 28.09.2022 - 28 O 21/22
Ob darüber hinaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts verlangt werden muss, ist eine Frage der Begründetheit des Feststellungsantrags (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2017 - VI ZR 423/16, NJW 2018, 1242, 1248, Rn. 49). - OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 24 U 195/11
Verfahrensrecht - Künftige Schadensfolgen möglich: Feststellungsklage zulässig!
Auszug aus LG Köln, 28.09.2022 - 28 O 21/22
Das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse liegt vor, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich, ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2012 - I-24 U 195/11, BeckRS 2012, 17724). - LG Karlsruhe, 02.08.2019 - 8 O 26/19
Bonitätsauskunft von Schufa & Co ist nicht unmittelbar angreifbar
Auszug aus LG Köln, 28.09.2022 - 28 O 21/22
Allein der Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften führt nicht zu einer Verpflichtung des Verantwortlichen zur Zahlung von Schadensersatz (so auch LG Karlsruhe ZD 2019, 511).