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LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Per Computerfax übermittelter Antrag auf Unterbringung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 18.06.2021 - 160 XIV 1058
- LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05
Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Von dem grundsätzlichen Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift sind Ausnahmen bislang nur dann zugelassen worden, wenn eine Unterschrift auf Grund der technischen Besonderheiten des Übermittlungswegs nicht möglich war (vgl. BGH, NJW 2006, 3784).In diesem Sinne ist anerkannt, dass Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden (vgl. GmS-OGB NJW 2000, 2340; vgl. auch BGH NJW 2006, 3784; BGH NJW 2015, 1527).
- BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Die in Computerschrift erfolgte Wiedergabe des Namens unter einem als Computer-Fax übermittelten Schriftsatz genügt demgegenüber nicht (vgl. BGH NJW 2005, 2086).Deshalb kann das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH NJW 2005, 2086).
- BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Die Übersendung per Telefax ist dabei ausreichend, wenn die Unterschrift auf dem Original vorhanden oder eingescannt (Computerfax) (GmS-OBG NJW 2000, 2340; BGH NJW 2015, 1527) ist.In diesem Sinne ist anerkannt, dass Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden (vgl. GmS-OGB NJW 2000, 2340; vgl. auch BGH NJW 2006, 3784; BGH NJW 2015, 1527).
- BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Das Unterschriftserfordernis als Wirksamkeitsvoraussetzung hat seinen Grund darin, dass die Unterzeichnung als äußeres Zeichen ermöglicht, den Urheber einer schriftlichen Verfahrenshandlung zu identifizieren und dessen unbedingten und verantwortlichen Einreichungswillen zu dokumentieren (vgl. BGH NJW-RR 2009, 933).Es soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Antragstellers dem Gericht zugeleitet wird (vgl. BGH NJW-RR 2009, 933).
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Die Übersendung per Telefax ist dabei ausreichend, wenn die Unterschrift auf dem Original vorhanden oder eingescannt (Computerfax) (GmS-OBG NJW 2000, 2340; BGH NJW 2015, 1527) ist.In diesem Sinne ist anerkannt, dass Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden (vgl. GmS-OGB NJW 2000, 2340; vgl. auch BGH NJW 2006, 3784; BGH NJW 2015, 1527).
- BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Dazu müssen aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können; außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BGH BeckRS 2010, 27960).Durch diese sich nachträglich ergebende Verfahrenskonstellation hat für den BGH die Urheberschaft des Antrags und die Übernahme der Verantwortung der beteiligten Behörde vor Erlass der Haftanordnung festgestanden (vgl. BGH BeckRS 2020, 32038; BGH BeckRS 2012, 7287; BGH BeckRS 2010, 27960).
- BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Durch diese sich nachträglich ergebende Verfahrenskonstellation hat für den BGH die Urheberschaft des Antrags und die Übernahme der Verantwortung der beteiligten Behörde vor Erlass der Haftanordnung festgestanden (vgl. BGH BeckRS 2020, 32038; BGH BeckRS 2012, 7287; BGH BeckRS 2010, 27960). - BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Durch diese sich nachträglich ergebende Verfahrenskonstellation hat für den BGH die Urheberschaft des Antrags und die Übernahme der Verantwortung der beteiligten Behörde vor Erlass der Haftanordnung festgestanden (vgl. BGH BeckRS 2020, 32038; BGH BeckRS 2012, 7287; BGH BeckRS 2010, 27960). - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
d) Bei Behörden genügt es, den Namen des Urhebers des Schriftsatzes in Maschinenschrift wiederzugeben und ihn mit einem Beglaubigungsvermerk zu versehen (GmS-OGB NJW 1980, 172). - BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für …
Auszug aus LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21
Der behördenübliche Zusatz "Im Auftrag" - nämlich des Behördenleiters - ist hier anders als bei Rechtsanwälten ebenfalls unschädlich (BGH NJW-RR 2014, 65). - BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04
Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den …