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   LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22   

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LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22 (https://dejure.org/2023,145)
LG Lübeck, Entscheidung vom 09.01.2023 - 7 T 378/22 (https://dejure.org/2023,145)
LG Lübeck, Entscheidung vom 09. Januar 2023 - 7 T 378/22 (https://dejure.org/2023,145)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 Nr 4 JBeitrO, § 6 Abs 3 JBeitrO, § 7 S 2 JBeitrO, § 130a Abs 3 ZPO, § 130a Abs 4 ZPO
    Abgabe der Vermögensauskunft auf Grundlage eines Zwangsvollstreckungsauftrages der Gerichtskasse

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  • BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines

    Auszug aus LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22
    Bei der Vollstreckung von Gerichtskostenforderungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrG greifen also insoweit Besonderheiten ein, dass an die Stelle der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 802a ZPO die schriftliche Erklärung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckbarkeit, die Höhe und den Grund der Forderung treten kann (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 Justizbeitreibungsordnung a.F.; vgl. hierzu auch Hornung, Rechtspfleger 1981, 86).

    Der sich hieraus ergebende Verzicht auf die richterliche Prüfung, ob die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, ist nur gerechtfertigt werden, wenn die antragstellende Behörde die Verantwortung für deren Vorliegen übernimmt und dies durch die Unterschrift eines hierzu befugten Beamten dokumentiert wird, wobei sich die Befugnis des Beamten regelmäßig aus dem seiner Unterschrift beigefügten Siegelabdruck ergibt (vgl. zu diesen Erfordernissen: BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).

    Soweit ein Vollstreckungsauftrag mit Hilfe eines automatisierten Programms erstellt ist, macht dies die Unterschrift nicht gemäß § 6 Abs. 3 JBeitrG entbehrlich (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).

    Diese Bestimmung gilt für Aufträge in Beitreibungsverfahren durch eigene Vollziehungsbeamte der Gerichtskasse und durch Vollziehungsbeamte anderer Gerichtskassen, die im Wege der Rechtshilfe tätig werden sollen (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).

    Einer erweiternden Auslegung des § 6 Abs. 3 JBeitrG dahingehend, dass die Bestimmung für den an den Gerichtsvollzieher zu richtenden Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft und den Haftantrag an das Vollstreckungsgericht gelten soll, stehen die dadurch verursachten Zweifel an der Authentizität des Antrags entgegen (vgl. BGH NJW 2015, 2268 zu §§ 6, 7 JBeitrO a.F.).

  • AG Düsseldorf, 23.11.2022 - 660 M 1255/22

    Vollstreckungsauftrag, elektronisches Dokument, qualifizierte elektronische

    Auszug aus LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22
    Demgegenüber wird auch vertreten, dass einer elektronischen Einreichung dann eine titelersetzende Wirkung zukommen kann, wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen ist oder wenn der Auftrag mit einer einfachen Signatur abgeschlossen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist oder wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist (vgl. zu den verschiedenen Ansätzen etwa: AG Düsseldorf BeckRS 2022, 33645; AG Berlin-Schöneberg BeckRS 2022, 28342; AG Schöneberg DGVZ 2022, 268; AG Bautzen DGVZ 2022, 270; AG Lichtenberg DGVZ 2022, 269; LG Arnsberg BeckRS 2022, 30222; LG Essen DGVZ 2023, 8; Ulrici in: BeckOK ZPO, 47. Ed. (Stand: 01.12.2022), § 753 ZPO, Rn. 8.2).
  • LG Essen, 17.10.2022 - 7 T 272/22
    Auszug aus LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22
    Demgegenüber wird auch vertreten, dass einer elektronischen Einreichung dann eine titelersetzende Wirkung zukommen kann, wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen ist oder wenn der Auftrag mit einer einfachen Signatur abgeschlossen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist oder wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist (vgl. zu den verschiedenen Ansätzen etwa: AG Düsseldorf BeckRS 2022, 33645; AG Berlin-Schöneberg BeckRS 2022, 28342; AG Schöneberg DGVZ 2022, 268; AG Bautzen DGVZ 2022, 270; AG Lichtenberg DGVZ 2022, 269; LG Arnsberg BeckRS 2022, 30222; LG Essen DGVZ 2023, 8; Ulrici in: BeckOK ZPO, 47. Ed. (Stand: 01.12.2022), § 753 ZPO, Rn. 8.2).
  • AG Essen, 02.08.2022 - 30 M 1054/22
    Auszug aus LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22
    Hierzu wird vertreten, dass einer elektronischen Einreichung keine titelersetzende Wirkung zukommen kann (so z.B. LG Berlin BeckRS 2022, 33140; AG Berlin-Wedding BeckRS 2022, 28383; AG Essen BeckRS 2022, 22730).
  • LG Arnsberg, 23.09.2022 - 5 T 139/22
    Auszug aus LG Lübeck, 09.01.2023 - 7 T 378/22
    Demgegenüber wird auch vertreten, dass einer elektronischen Einreichung dann eine titelersetzende Wirkung zukommen kann, wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen ist oder wenn der Auftrag mit einer einfachen Signatur abgeschlossen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist oder wenn der Auftrag mit einer qualifizierten Signatur versehen und auf einem sicheren Übermittlungsweg übertragen worden ist (vgl. zu den verschiedenen Ansätzen etwa: AG Düsseldorf BeckRS 2022, 33645; AG Berlin-Schöneberg BeckRS 2022, 28342; AG Schöneberg DGVZ 2022, 268; AG Bautzen DGVZ 2022, 270; AG Lichtenberg DGVZ 2022, 269; LG Arnsberg BeckRS 2022, 30222; LG Essen DGVZ 2023, 8; Ulrici in: BeckOK ZPO, 47. Ed. (Stand: 01.12.2022), § 753 ZPO, Rn. 8.2).
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