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   LG Lübeck, 10.08.2018 - 5x StVK 1/18   

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LG Lübeck, 10.08.2018 - 5x StVK 1/18 (https://dejure.org/2018,23732)
LG Lübeck, Entscheidung vom 10.08.2018 - 5x StVK 1/18 (https://dejure.org/2018,23732)
LG Lübeck, Entscheidung vom 10. August 2018 - 5x StVK 1/18 (https://dejure.org/2018,23732)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus LG Lübeck, 10.08.2018 - 5x StVK 1/18
    Ist diese nicht sofort erreichbar, ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.07.2018, 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16, Rn 98 und 99).

    Dabei folgt unmittelbar aus dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit Art. 104 GG die Pflicht der die Maßnahme vornehmenden Justizvollzugsanstalt, den Gefangene nach Erledigung der Fixierungsmaßnahmen auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine richterliche Entscheidung zu beantragen, wenn diese bisher noch nicht ergangen ist (BVerfG v. 24.7.2018, Az. 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, Rdnrn. 124 f.).

  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

    Auszug aus LG Lübeck, 10.08.2018 - 5x StVK 1/18
    § 109 StVollzG wird daher in ständiger Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass alle zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlichen Antragsarten eröffnet sind, so z.B. auch Feststellungsklagen (KG, Beschluß vom 29.8. 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz, NStZ-RR 2008, 92) und auch vorbeugende Unterlassungsklagen (zu allem m.w.N.: BeckOK StrafvollzR, § 109 Rn. 5).
  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

    Inwieweit für eine Fixierung im Rahmen des nordrhein-westfälischen Maßregelvollzugs gesetzliche Regelungen bestehen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen (vgl. BVerfG FamRZ 2018, 1442 zur Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung), ist mithin hier ebenso wenig zu entscheiden wie die sich bei Bejahung eines Richtervorbehalts für die Fixierungsgenehmigung auch für diese Fallgestaltung stellende streitige Frage, welches Gericht dann zur Entscheidung berufen wäre (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken Beschluss vom 2. November 2018 - Vollz (WS) 16/18 - juris Rn. 12 ff.; OLG Frankfurt Beschluss vom 13. November 2018 - 3 Ws 847/18 StVollz - juris Rn. 5 ff.; LG Lübeck BeckRS 2018, 17918) und nach welchen Bestimmungen sich das Genehmigungsverfahren richten würde.
  • LG Kleve, 30.08.2018 - 4 T 181/18

    Fixierung, Maßregelvollzug, Zuständigkeit

    Sofern derzeit teilweise unter Hinweis auf den durch § 109 StVollzG gewährten umfassenden und lückenlosen Rechtsschutz bezüglich Maßnahmen im Strafvollzug gefordert wird, nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift die Zuständigkeit auch für den präventiven Rechtsschutz abzuleiten (vgl. LG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 5x StVK 1/17, BeckRS 2018, 17918; AG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L, BeckRS 2018, 17923, Rn 11), quasi als "Annexkompetenz", erscheint dies zwar denkbar, da dem Strafvollzugsgesetz der präventive Rechtsschutz nicht fremd ist, § 113 StVollzG.
  • OLG Saarbrücken, 02.11.2018 - Vollz (Ws) 16/18

    Fixierung eines Gefangenen im Strafvollzug

    Der Auffassung des Landgerichts Lübeck in seinem Beschluss vom 10.08.2018 (Az.: 5x StVK 1/18), wonach für die Anordnung der Fixierung eines Strafgefangenen die Strafvollstreckungskammer zuständig sei, schließe sich die Strafvollstreckungskammer II des Landgerichts Saarbrücken nicht an.

    Denn es liegt auf der Hand, dass sich die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Qualifizierung einer nicht nur kurzfristigen Fixierung als eigenständige Freiheitsentziehung auch im Rahmen eines bereits bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses (vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rn. 69) nicht auf eine bestimmte Art eines bereits bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses beschränken und daher auch für die im vorliegenden Fall erfolgte Fixierung des Antragsgegners im Rahmen des Strafvollzugs gelten (vgl. LG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018 - 5x StVK 1/18, juris; Grotkopp/Fölsch, DRiZ 2018, 326, 329).

  • LG Kleve, 07.09.2018 - 4 T 181/18

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Fixierungsmaßnahme

    Sofern derzeit teilweise unter Hinweis auf den durch § 109 StVollzG gewährten umfassenden und lückenlosen Rechtsschutz bezüglich Maßnahmen im Strafvollzug gefordert wird, nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift die Zuständigkeit auch für den präventiven Rechtsschutz abzuleiten (vgl. LG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 5x StVK 1/17, BeckRS 2018, 17918; AG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L, BeckRS 2018, 17923, Rn 11), quasi als "Annexkompetenz", erscheint dies zwar denkbar, da dem Strafvollzugsgesetz der präventive Rechtsschutz nicht fremd ist, § 113 StVollzG.
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